Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60515
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag
Region Südost
Die DB Netz AG sieht vor ein Komplettpaket von Bauüberwachungsleistungen (BÜB Ob/Kib, BÜB LST, BÜB Elektrotechnik, Fachbauüberwacher Ob, Fachbauüberwacher LST, Fachbauüberwacher E, SiGeKo, Umweltfachliche Bauüberwachung) als auch Leistungen der Schienentechnik-Überwachung (Leistungen der Schweißüberwachung + Leistungen der Qualitätsüberwachung bzw. Leistungen der Schienentechnik) für Baumaßnahmen in der Region Südost zu vergeben. Für die Abwicklung der verschiedenen Baumaßnahmen in der Region Südost sollen jederzeit abrufbare Bauüberwachungsleistungen zur Verfügung stehen.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: 100 % Honorar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung des Bewerbers zu Restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen
auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung
der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung
weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen
hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich
1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw.
handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen
im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein
werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer
Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.1000 für das genannte Gewerk sein:
— mind. 3 Bauüberwacher BÜB Ob/Kib nach VV Bau des EBA,
— mind. 2 Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA,
— mind. 2 Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik nach VV Bau STE des EBA,
— mind. 2 Fachbauüberwacher Ob (alternativ BÜB im Fachgebiet),
— mind. 1 Fachbauüberwacher LST (alternativ BÜB im Fachgebiet),
— mind. 1 Fachbauüberwacher E (alternativ BÜB im Fachgebiet).
Für die Ausführung der Leistungen der Schienentechnik-Überwachung ist:
— mind. 1 Person mit eine der untenstehenden Qualifikationen notwendig:
—— 046.2252 (FaST) oder
—— SFI Os + (QÜS) oder
—— Qualifikation SÜ.
Durch den Bewerber ist zu bestätigen, dass das o. g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
— Leistungen Bauüberwachung Bahn - Nachweis in Tabellenform: Qualifikation für Bau- bzw. Fachbauüberwachung, Name, Vorname und Ausweis-Nr.
— Leistungen der Schienentechnik-Überwachung - Nachweis in Tabellenform: Qualifikation für Schienentechnik-Überwachung, Name, Vorname, Angabe der Qualifikation
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Geschätzten Mengen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
abgerufen werden:
Bauüberwachung BÜB Ob nach VV Bau des EBA 8.000 Stunden
Bauüberwachung BÜB Kib nach VV Bau des EBA 3.000 Stunden
Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA 3.720 Stunden
Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik nach VV Bau STE des EBA 3.854 Stunden
Fachbauüberwacher Ob 4.300 Stunden
Fachbauüberwacher LST 2.000 Stunden
Fachbauüberwacher E 2.000 Stunden
SiGeKo (nach Anlage 1.4.) 700 Stunden
Umweltfachliche Bauüberwachung 1.800 Stunden
Fachkraft Schienentechnik bzw. Schweißfachingenieur Os+ (QÜS) bzw. Qualifikation SÜ 734 Stunden
örtliche Einweisungen durch den jeweiligen Anlagenverantwortlichen 2.400 Stunden
Zuschlag für Nachtarbeit 5.686 Stunden
Zuschlag für Sonn- und Feiertag 3.600 Stunden
Einsatz Messmittel: Spur- und Überhöhungsmesser für Weichen und Gleise 10 Tage
Mess Reg PTP II (DB) 10 Tage
Fahrdrahtmessgerat FM2 LD/PD 30 10 Tage
Gleismagnet-Prüfgerät GMP 900 10 Tage
Höchstmengen die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
abgerufen werden können:
Bauüberwachung BÜB Ob nach VV Bau des EBA 9.900 Stunden
Bauüberwachung BÜB Kib nach VV Bau des EBA 3.600 Stunden
Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA 4.464 Stunden
Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik nach VV Bau STE des EBA 4.625 Stunden
Fachbauüberwacher Ob 5.160 Stunden
Fachbauüberwacher LST 2.400 Stunden
Fachbauüberwacher E 2.400 Stunden
SiGeKo (nach Anlage 1.4.) 840 Stunden
Umweltfachliche Bauüberwachung 2.160 Stunden
Fachkraft Schienentechnik bzw. Schweißfachingenieur Os+ (QÜS) bzw. Qualifikation SÜ 881 Stunden
örtliche Einweisungen durch den jeweiligen Anlagenverantwortlichen 2.880 Stunden
Zuschlag für Nachtarbeit 6.823 Stunden
Zuschlag für Sonn- und Feiertag 4.320 Stunden
Einsatz Messmittel: Spur- und Überhöhungsmesser für Weichen und Gleise 12 Tage
Mess Reg PTP II (DB) 12 Tage
Fahrdrahtmessgerat FM2 LD/PD 30 12 Tage
Gleismagnet-Prüfgerät GMP 900 12 Tage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.