Bauüberwachung Kreuzungsbauwerk in Nordkanal Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58201
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Kreuzungsbauwerk in Nordkanal
Bauüberwachung Kreuzungsbauwerk in Nordkanal
Bahn-Str. 2531, Bahn-km 1,495
Bauüberwachung Kreuzungsbauwerk in Nordkanal (Neuss),
Bahnstrecke 2531, Bahn-km 1,495
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung Kreuzungsbauwerk in Nordkanal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 57 SektVO wird das Vergabeverfahren aufgehoben/eingestellt, da folgende Gründe vorliegen: Es liegt kein Planfeststellung vor, somit kann der Baubeginn nicht für Anfang 2023 umgesetzt werden. Die Ausschreibung soll frühestens 2026 wieder an den Markt gehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.