Beratungsleistungen zur Begleitung des Smart Cities Modellprojekts (MPSC) des Landkreises Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 96-93-712-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Begleitung des Smart Cities Modellprojekts (MPSC) des Landkreises Gießen
Beratungsleistungen zur Begleitung des Smart Cities Modellprojekts (MPSC) des Landkreises Gießen
35394 Gießen
Es sind Dienstleistungen für das externe Projektmanagement, die Erarbeitung einer integrierten Digitalstrategie, das Management von Beteiligungsprozessen sowie die Kommunikation einschließlich Öffentlichkeitsarbeit zu vergeben.
Soweit der Fördermittelgeber den Projektzeitraum verlängert, hat der Auftraggeber das Recht, die Leistungen des Auftragnehmers auch über die Grundlaufzeit hinaus in Anspruch zu nehmen, und zwar für maximal zwei weitere Jahre (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Bewerbungsbogen. Zusätzlich sind Nachweise der Berufsqualifikation in Kopie vorzulegen.
Auszug aus Bilanzen, Geschäftsberichten oder GuV-Rechnungen der letzten drei Geschäftsjahre. Zulässig ist auch eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre. Siehe im übrigen Antragsunterlagen.
Die geforderten Nachweise sind in vollem Umfang für den Bewerber, bei Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. bei Untervergabe von Leistungen auch für eventuell vorgesehene Nachunternehmer zu erbringen.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Siehe im übrigen Antragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Um Zugang zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, sowie für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren sowie die Registrierung sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5Y6Y2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]