Unterhalts-, Sonder-, Glas-/Rahmenreinigung HCC in Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0150
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Sonder-, Glas-/Rahmenreinigung HCC in Wiesbaden
Durchführung der Unterhalts-, Sonder-, Glas-/Rahmenreinigung im Objekt Hessisches Competence Center (HCC), Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden - in Zuständigkeit des LBIH Niederlassung West.
Hessisches Competence Center (HCC)
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
Ausführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung über eine gesamte Jahresreinigungsfläche von ca. 1.900.537,19 m² (Vollreinigung: ca. 745.171,30 m² / Sichtreinigung: ca. 1.155.365,80 m²) im Objekt Hessisches Competence Center (HCC) in Wiesbaden sowie Durchführung der 1x jährlichen Glas- und Rahmenreinigung (Fenster einseitig und Innenglasflächen beidseitig /lichtes Rohbaumaß gesamt = ca. 2.128,43 m²) sowie der 1x jährlichen Glasreinigung (Fenster einseitig und Innenglasflächen beidseitig /lichtes Rohbaumaß gesamt = ca. 2.128,43 m²) mit einem gesamten lichten Rohbaumaß von ca. 4.256,86 m² pro Jahr. Weiter gehören zum Leistungsumfang: regelmäßig auszuführende Sonderreinigungen sowie die Annahme und das Verräumen von Sanitärverbrauchsmaterial.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, Sonder-, Glas-/Rahmenreinigung HCC in Wiesbaden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]