Beschaffung von Schienenverladeeinheiten SVE Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF61276
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schienenverladeeinheiten SVE
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu sechs zugelassene Schienenverladeeinheiten „SVE“ mit einem Erstabruf einer SVE.
Einige Technische Daten (nicht abschließend):
-Schienenladeeinheit bestehend aus Tragwagen und Aufbauten
-Eine Schienenladeeinheit besteht aus mindestens vier Tragwagen und mindestens sechs Kränen
-Schienenladeeinheiten dienen dem Be- und Entladen von mindestens 60 Meter Schienen der Bauform UIC 60
-Streckenklasse A
-nicht selbstangetrieben
-Fahrzeugbegrenzung: Fahrzeugbegrenzungslinie nach EBO § 22 Anlage 8, Begrenzungslinie G2;
-Vmax: 100 km/h;
-Energieversorgung über Dieselgenerator (NEA) und Fremdeinspeisung
Optionale Anforderungen:
-Energieversorgung über Energiespeicher (Akku)
-Ausstattung mit einem weiteren Kran
-Energieversorgung Notbeleuchtung
Weitere Anforderungen gemäß Vergabeunterlagen.
Zweimalige Verlängerung von je 12 Monaten.
Technische Optionen gemäß Lastenheft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise oder Eigenerklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer in deutscher Sprache erbracht und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
1) Vorlage der Eigenerklärung (abzufordern über das Bieterportal).
2) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) sofern das Unternehmen nach HGB eintragungspflichtig ist. Andernfalls vergleichbares Dokument zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes.
Folgende Nachweise oder Eigenerklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer in deutscher Sprache erbracht und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
1) aktuelle Bankauskunft;
2) Folgende Angaben als Eigenerklärung gemäß Mustervorlage (Anhang B7 der
Bewerbungsbedingungen) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre: Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz; Der Bewerber hat auf Wunsch des Auftraggebers eine Aktualisierung der Umsatzzahlen/Bilanzangaben vorzunehmen.
3) Nachweis/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Schienenfahrzeugen/ Nebenfahrzeugen), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
4) Nachweis/Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
5) Der Bieter weist einen Mindestumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre aus, welcher in Summe mindestens 4,5 Mio. EUR betragen muss.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A). Konstruktions- und Zulassungskompetenz für den mitteleuropäischen Markt:
1) Der Bewerber muss mindestens ein Schienenfahrzeug/Nebenfahrzeug im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beim EBA oder eines vergleichbaren Verfahrens in einem Mitglied oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz innerhalb der letzten 10 Jahre zugelassen haben;
2) Nachweise/Eigenerklärungen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Fertigung von Schienenfahrzeugen/Nebenfahrzeugen in einem Mitglieds oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz, gegliedert nach Menge/Bauart und Auftraggeber;
3) Nachweis, dass für den Auftrag eine qualifizierte Konstruktionsabteilung vorhanden ist und eingesetzt wird;
4) Nachweis/Eigenerklärung zur technischen Ausstattung der Konstruktionsabteilung, wie z. B. EDV-Programme, Prüflabore usw.
B). Infrastruktur und Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise/Eigenerklärungen über das kapazitative Leistungsspektrum und die dazu gehörige technische Ausstattung sind vom Bewerber zu erbringen:
5) Nachweis der Qualifizierung für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN15085-2: „Zertifikat zum Schweißen nach DIN EN 15085-2“ in der erforderlichen Zertifizierungsstufe;
6) Nachweis/Eigenerklärung über die technische Ausstattung für den Korrosionsschutz sowie der Vorbereitung für die Beschichtung an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen;
7) Nachweis/Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag vorgesehene Infrastruktur und das Personal verfügbar ist, Trennung nach „vorhanden“ und „noch aufzubauen“, gegliedert nach Hallenfläche, technischer Ausstattung und Qualifizierung des Personals;
C). Qualität:
8) Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- System nach den Anforderungen der DIN ENISO9001 oder vergleichbare Anforderungen des Werkes, in dem die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
9) Vorlage einer gültigen Einstufung des Bewerbers zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit von mindestens „Q2“, durchgeführt durch die Qualitätssicherung der Deutschen Bahn AG. Sollte bei Ablauf der Teilnahmefrist noch keine gültige Einstufung von mind. „Q2“ vorliegen, wird dem Bewerber die Gelegenheit eingeräumt, diese spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber nachzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber, soweit nicht schon geschehen, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT der Deutschen Bahn AG als Lieferant für die Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
# Link zum Lieferantenmanagement-Tool SMaRT: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link "Registrierung"
# Informationen zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit im Lieferantenportal unter:
D). Lieferantenmanagement
10.) Vorlage einer gültigen Lieferantenqualifizierung (Status: Eignung festgestellt) für die vorgenannte Warengruppe im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber, die bei Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine gültige Lieferantenqualifizierung (Status: Eignung festgestellt) der DBAG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ verfügen, sind verpflichtet, diese Qualifizierung spätestens mit Abgabe des ersten Angebots beim Auftraggeber nachzureichen.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber, soweit nicht schon geschehen, sich im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT der Deutschen Bahn AG als Lieferant für die Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
# Link zum Lieferantenmanagement-Tool SMaRT: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link "Registrierung"
#Informationen zur Lieferantenqualifizierung im Lieferantenportal unter:
E). Kapazität
11.) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen.
Die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eigenerklärungen und Nachweise sind im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT hochzuladen.
Link zum Lieferantenmanagement-Tool SMaRT: https://smart.noncd.db.de; hier unter dem Link: Registrierung
Der Auftraggeber verzichtet auf die Einreichung der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eigenerklärungen und Nachweise, sofern der Bewerber die jeweilige Eigenerklärung/den jeweiligen Nachweis inhaltsgleich im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT bereits hinterlegt hat, diese Erklärungen und Nachweise noch gültig sind und seither keine Änderungen eingetreten sind.
In diesem Fall hat der Bewerber seine erfolgreiche festgestellte Eignung in der jeweiligen Warengruppe im Lieferantenmanagement-Tool SMaRT bzw. seine Antragstellung zur Feststellung der Eignung nachzuweisen und schriftlich zu versichern, dass die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise (a) noch gültig, (b) seither keine Änderungen eingetreten und (c) identisch zu den in III.1.1, III.1.2 und III.1.3) geforderten Unterlagen sind.
Der Bewerber hat mit Hilfe einer Referenztabelle bzw. eines Inhaltsverzeichnisses im Excel-Format die Zuordnung der hier geforderten Nachweise/ Eigenerklärungen zu denen in SMaRT hinterlegten Nachweisen/Eigenerklärungen, unter Angabe des Dateinamens und des entsprechenden Datums, zu belegen.
Siehe III.1.1 bis III.1.3
Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Vergabeunterlagen;
Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) gemäß Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind,
— der für das Vergabeverfahren, den Abschluss des Vertrages sowie die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter ausdrücklich benannt ist.
In der Bietergemeinschaftserklärung ist ferner verbindlich zu erklären:
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Siehe III.1.6) und III.1.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.