Managed Print Service_Schulen im Werra-Meißner-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 91-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Print Service_Schulen im Werra-Meißner-Kreis
Managed Print Service, Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten
Schulen im Werra-Meißner-Kreis
Der Werra-Meißner-Kreis ist ein ländlich geprägter Flächenkreis im Nordosten Hessens an der Grenze zu Niedersachsen und Thüringen mit einer Größe von 1.024,7km², ca. 100.200 Einwohnern und 16 Städten und Gemeinden.
Der Kreis plant im Rahmen dieser Ausschreibung seine insgesamt 38 Schulen mit Multifunktionsgeräten auszustatten.
Das Projekt "Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten in Schulen" ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Die Anforderungen an die Geräte sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagenkatalog zu entnehmen.
Der Mietvertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von jeweils 60 Monaten und beginnt voraussichtlich am 01.01.2023. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der AG kann jedoch von einer optionalen Verlängerung um weitere 12 Monate Gebrauch machen. Er muss dies spätestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte
Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/
Handwerksrolle (z.B. mit Vordruck 124 - Hessen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach
Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
einzureichen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes
Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters
des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend
§ 44 Abs. 1 Vergabeverordnung).
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen
und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei:
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte
Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/
Handwerksrolle (z.B. mit Vordruck 124 - Hessen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach
Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
einzureichen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes
Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters
des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend
§ 44 Abs. 1 Vergabeverordnung).
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen
und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei:
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
- Ausgefüllte Anlage C.03 Referenzen
- Bei Produkten ohne ein entsprechendes Siegel oder von anderen Importeuren müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, worin entweder bestätigt wird, dass weder sie noch die Zulieferfirmen die Produkte durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt oder bearbeitet haben, oder dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt (z.B. wirksame Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe erarbeitet, Maßnahmen zur Rehabilitierung oder sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder durchführt oder Maßnahmen trifft, um die Einkommenssituation der Familien zu verbessern).Die Selbstverpflichtungserklärung ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen bzw. muss von dem jeweiligen Handelspartner beim Einkauf vorliegen.
-Der Lieferant verfügt über eine Zertifizierung nach dem Eco-Management and Audit
Scheme (EMAS) oder nach anderen europäischen oder internationalen Normen (z.B. DIN 14001). Ein entsprechender Nachweis ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen werden ebenfalls akzeptiert.
- Für eine ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]