KiTa Herz Jesu TA ALG 4-5 + 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 98/22-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-birgid.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtjz.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Herz Jesu TA ALG 4-5 + 8
TA-Planung (ALG 4-5 + 8)
Wiesbaden
TA-Planungsleistungen (ALG 4-5 + 8)
Optionsweise Beuaftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens
ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
1) Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2019, 2020.2021) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben.
2) Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
zu 1) Der Jahresumsatz muss mindestens 300.000,00 € pro Jahr betragen.
1) Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen. Gegenstand der Referenzen sind TA-Planungsleistungen (ALG 4-5) für Kindertagesstätten, Schulen oder vergleichbarer Bauwerke öffentlicher oder privater Auftraggeber. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) abgeschlossen worden sein. Folgende Mindestangaben sind zu machen:
- Bezeichnung des Bauvorhabens mit Bauort
- Auftraggeber
- Angabe zur öffentlichen Förderung
- Bauzeit und Zeitpunkt der Fertigstellung
- Gesamtsumme der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276
- Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Angabe der Bruttogeschossfläche (BGF)
- Angabe, ob Übergangslösung geplant Ja/Nein
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich
ist
4) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt
zu 1) Mindestanforderung sind zwei Referenzen
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richt-linien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Voraussetzung zur Teilnahmeberechtigung ist ferner eine Bauvorlageberechtigung der Bieter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.