Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0014

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Rheinstraße 23-25 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Hessen wickelt mit Hilfe des 2012 vom HMWK eingeführten "Hessischen BAföG- und AFBG-IT-Fachverfahrens (HeBAV)" alle notwendigen Prozesse zur Antragstellung, Berechnung, Bescheiderstellung, Auszahlung und Rückforderungsverwaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ab. Im Jahr 2020 wurden mit HeBAV im BAföG 35.135 und im AFBG 8.596 Anträge bearbeitet. Genutzt wird das Verfahren von knapp 260 Mitarbeiter*innen in der Sachbearbeitung der 26 hessischen Landkreise/kreisfreien Städte und in den 5 Studierendenwerken. Angebunden sind auch Personen in den Regierungspräsidien, im Hessischen Competence Center (HCC) als Landeskasse und im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Das Verfahren ermöglicht auch die mittels eID authentifizierte, nahezu papierlose Online-Beantragung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mit dieser Ausschreibung soll der Markt für den Bedarf wieder geöffnet werden. Beschafft werden soll ein Gesamtsystem in Anlehnung an einen Software as a Service (SaaS) zur Durchführung des BAföG / AFBG in Hessen. Es beinhaltet Softwarewartung, -pflege und -weiterentwicklung, Hosting nebst Administration und netzwerktechnischer Anbindung der Sachbearbeitung, Virenschutz und Backup, im BSI-zertifizierten Rechenzentrum, einen Service-Desk als Single Point of Contact (SPoC) sowie die Migration des bisherigen Verfahrens. Die Lizenzen für das aktuell zum Einsatz kommende Fachverfahren BAFSYS der Firma Datagroup SE, Pliezhausen sowie für die Anwendungs- und Systemsoftware können vom Auftraggeber gestellt und seitens des Auftragnehmers für den Aufbau des Systems genutzt werden. Sie müssen in diesem Fall nicht mit angeboten werden. Es kann jedoch auch ein abweichendes Gesamtsystem mit gleichem Funktionsumfang angeboten werden. Sollte der Einsatz eines anderweitigen Systems geplant werden, sind die Funktionalitäten detailliert in einem Pflichtenheft darzustellen (vgl. Ziffer 4.6.1.2 der Leistungsbeschreibung). Gegenstand des Bedarfs sind Wartung, Pflege, programmtechnische Anpassung und Administration eines Fachverfahrens für alle jetzigen und künftigen Benutzer*innen (aktuell 260) für die Abwicklung von BAföG und AFBG jeweils nebst Forderungsmanagement, darunterliegender Datenbank und BAföG-App ("HeBAV"). Enthalten sind ferner die Wartung und Pflege der Schnittstelle zu BAföG Digital (https://www.bafoegdigital.de), ein Onlineantrag im AFBG, ein Dokumentenupload und eine Statusabfrage. Des Weiteren enthalten sind die Administration und Wartung eines Infoportals inkl. Datenbank und Wartung und Support der BAFSYS-App nebst zugehöriger Infrastruktur sowie ein Sachbearbeitungs-Desktop. Ebenfalls Gegenstand des Bedarfs ist die Bereitstellung eines Service Desk und Usermanagements. Gegenstand des Betriebs ist das Hosting und Storage im Rechenzentrum nebst Virenschutz und Backup. Serverstandort ist die europäische Union. Ferner ist die Migration des Gesamtsystems Gegenstand des Bedarfs, nebst Anbindung von 5 Studentenwerken, 26 Kommunen, den 3 Regierungspräsidien, dem HCC und dem HMWK mittels gesicherter Verbindung (bspw. VPN). Das Gesamtsystem muss spätestens zum 01.01.2023 einsatzfähig, abgenommen und übergeben sein. Die Migrationsphase soll mindestens 6 Monate früher beginnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-242853
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pliezhausen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2022

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