Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS
Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Das Land Hessen wickelt mit Hilfe des 2012 vom HMWK eingeführten "Hessischen BAföG- und AFBG-IT-Fachverfahrens (HeBAV)" alle notwendigen Prozesse zur Antragstellung, Berechnung, Bescheiderstellung, Auszahlung und Rückforderungsverwaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ab. Im Jahr 2020 wurden mit HeBAV im BAföG 35.135 und im AFBG 8.596 Anträge bearbeitet. Genutzt wird das Verfahren von knapp 260 Mitarbeiter*innen in der Sachbearbeitung der 26 hessischen Landkreise/kreisfreien Städte und in den 5 Studierendenwerken. Angebunden sind auch Personen in den Regierungspräsidien, im Hessischen Competence Center (HCC) als Landeskasse und im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Das Verfahren ermöglicht auch die mittels eID authentifizierte, nahezu papierlose Online-Beantragung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mit dieser Ausschreibung soll der Markt für den Bedarf wieder geöffnet werden. Beschafft werden soll ein Gesamtsystem in Anlehnung an einen Software as a Service (SaaS) zur Durchführung des BAföG / AFBG in Hessen. Es beinhaltet Softwarewartung, -pflege und -weiterentwicklung, Hosting nebst Administration und netzwerktechnischer Anbindung der Sachbearbeitung, Virenschutz und Backup, im BSI-zertifizierten Rechenzentrum, einen Service-Desk als Single Point of Contact (SPoC) sowie die Migration des bisherigen Verfahrens. Die Lizenzen für das aktuell zum Einsatz kommende Fachverfahren BAFSYS der Firma Datagroup SE, Pliezhausen sowie für die Anwendungs- und Systemsoftware können vom Auftraggeber gestellt und seitens des Auftragnehmers für den Aufbau des Systems genutzt werden. Sie müssen in diesem Fall nicht mit angeboten werden. Es kann jedoch auch ein abweichendes Gesamtsystem mit gleichem Funktionsumfang angeboten werden. Sollte der Einsatz eines anderweitigen Systems geplant werden, sind die Funktionalitäten detailliert in einem Pflichtenheft darzustellen (vgl. Ziffer 4.6.1.2 der Leistungsbeschreibung). Gegenstand des Bedarfs sind Wartung, Pflege, programmtechnische Anpassung und Administration eines Fachverfahrens für alle jetzigen und künftigen Benutzer*innen (aktuell 260) für die Abwicklung von BAföG und AFBG jeweils nebst Forderungsmanagement, darunterliegender Datenbank und BAföG-App ("HeBAV"). Enthalten sind ferner die Wartung und Pflege der Schnittstelle zu BAföG Digital (https://www.bafoegdigital.de), ein Onlineantrag im AFBG, ein Dokumentenupload und eine Statusabfrage. Des Weiteren enthalten sind die Administration und Wartung eines Infoportals inkl. Datenbank und Wartung und Support der BAFSYS-App nebst zugehöriger Infrastruktur sowie ein Sachbearbeitungs-Desktop. Ebenfalls Gegenstand des Bedarfs ist die Bereitstellung eines Service Desk und Usermanagements. Gegenstand des Betriebs ist das Hosting und Storage im Rechenzentrum nebst Virenschutz und Backup. Serverstandort ist die europäische Union. Ferner ist die Migration des Gesamtsystems Gegenstand des Bedarfs, nebst Anbindung von 5 Studentenwerken, 26 Kommunen, den 3 Regierungspräsidien, dem HCC und dem HMWK mittels gesicherter Verbindung (bspw. VPN). Das Gesamtsystem muss spätestens zum 01.01.2023 einsatzfähig, abgenommen und übergeben sein. Die Migrationsphase soll mindestens 6 Monate früher beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Systems zur Abwicklung von BAföG / AFBG als SaaS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pliezhausen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.