ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49772
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
Los 6 Planung LST Netz Mainz:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Mainz:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen,
—— Anpassung ESTW-Technik an ETCS-Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 6 Planung LST Netz Mainz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Flörsheim
Los 6 Planung LST Netz Mainz:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Mainz:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen,
—— Anpassung ESTW-Technik an ETCS-Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
NT04: Mehraufwand durch formungebundene Weisung inkl. Begehung
Der AN hat bereits die Vorarbeiten zur Vorplanung geleistet und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese
einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen in die
Vorplanung einarbeiten zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen
werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.