Lieferung von Schienen und Betonschwellen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 176/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schienen und Betonschwellen
Die Ausschreibung gliedert sich in fünf Lose:
Los 1 Vignolschienen 49E1
Los 2 Rillenschienen 60R2
Los 3 Schwellen für Schienen 49E1
Los 4 Schwellen für Schienen 60R2
Los 5 Sonderprofile
Projektschlüssel: DIVERS-22-201-NT31Projekt-Bezeichnung: Beschaffung Schienen und Schwellen für Baumaßnahmen 2023hier: Vignolschienen 49E1
Vignolschienen 49E1 R260
Vignolschienen 49 E1 R350 HT
- Anfahrt einer zusätzlichen Abladestelle im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Projektschlüssel: DIVERS-22-201-NT31Projekt-Bezeichnung: Beschaffung Schienen und Schwellen für Baumaßnahmen 2023hier: Rillenschienen 60R2
- Rillenschienen 60R2, R200
- Rillenschiene 60R2 R260
- Rillenschiene 60R2 R340 GHT
- Anfart einer zusätzlichen Abladestelle im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Projektschlüssel: DIVERS-22-201-NT31Projekt-Bezeichnung: Beschaffung Schienen und Schwellen für Baumaßnahmen 2023hier: Schwellen für Schienen 49E1
- Betonschwelle für Schiene 49E1liefern / abladen (2,40m)
- Betonschwellen für Schiene 49E1 Länge 2,40m
- Betonschwelle für Schiene 49E1liefern / abladen (2,20m)
- Betonschwellen für Schiene 49E1 Länge 2,20m
- Anfart einer zusätzlichen Abladestelle im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Projektschlüssel: DIVERS-22-201-NT31Projekt-Bezeichnung: Beschaffung Schienen und Schwellen für Baumaßnahmen 2023hier: Schwellen für Schienen 60R2
- Betonschwellen für Rillenschiene liefern / abladen
- Betonschwellen liefern
- Anfart einer zusätzlichen Abladestelle im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Projektschlüssel: DIVERS-22-201-NT31Projekt-Bezeichnung: Beschaffung Schienen und Schwellen für Baumaßnahmen 2023hier: Beschaffung Sonderprofile für Baumaßnahmen 2023
- Radlenkerschiene UIC33 R260
- Schienenlieferung
- Anfart einer zusätzlichen Abladestelle im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss
führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die
Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ein Recht des Teilnehmers/des Bieters
hierzu besteht nicht. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird der Teilnahmeantrag
zwingend ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über eine gültige Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung mit
Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie EUR
100.000 für Vermögensschäden, je 2- fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflicht-Versicherung)
und EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden einfach maximiert p.a. (für
UmwelthaftpflichtVersicherung).
Vom Bieter zu erfüllende MUSS-Kriterien: werden diese MUSS-Kriterien vom Bieter nicht erfüllt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (Erklärungen/Nachweise sind mit der Angebotsabgabe erforderlich):
- Der Auftragnehmer muss von der Deutschen Bahn AG (DB) als Lieferant von Schienen und Schwellen
für DB-Betriebsgleise zugelassen sowie laufender Lieferant für die DB sein (Q1-Zertifizierung). Alle
Materialien für die Herstellung müssen werksneu sein und den UIC Bedingungen bzw. den
ergänzenden Technischen Lieferbedingungen der DB oder den entsprechenden Normen für
Bahnanwendungen entsprechen. Die Materialien müssen in Werken hergestellt sein, die laufend an
die DB liefern und deren Fertigung einer fortlaufenden Qualitätskontrolle durch die DB unterworfen
ist. Das für die Produktion vorgesehene Lieferwerk ist im Angebot zu benennen.
- Schienen: Sämtliche Werkstoffe werksneu, 1. Wahl, entsprechenden neuesten Lieferbedingungen der
DeutschenBahn AG und UIC 860 bzw. den VDV - Oberbaurichtlinien sowie den DIN EN Normen 14811
und 13674-1 in den aktuellen Fassungen. Alle Materialien R200/R220G1 ohne nennenswerte Vorwärmung schweißbar.
- Betonschwellen: Spannbetonschwellen für Rillenschienen und Vignolschienen nach DIN/EN 13230 und gemäß VDV 600 - OR 6.3.3.2 in den gültigen Fassungen. Lieferung von Sonderschwellen gemäß DIN EN 13230 Teil5. Bei der Lieferung von Sonderschwellen ist vor Auslieferung eine prüffähige Statik für mind. 11,5t Achslast vorzulegen.
- Anlieferung: frei Frankfurt, Hanauer Landstraße Lager30 bzw. Lagerplatz oder Baustelle im Stadtgebiet
Anlieferung der Schienen nur mit LKW´s ohne Planenaufbau, da die LKW´s im Lager 30 mit Portalkran
von oben entladen werden müssen.
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden
und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende
rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Die nachfolgenden genannten Vorschriften/Unterlagen sind während des
Vergabeverfahrens und während der Vertragsausführung zu beachten und sind Vertragsbestandteil:
- HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen
- HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen
- HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Information Datenschutz 08-19
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA L-StB Angebotsschreiben Lose Vordruck 04-17
- HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_HVTG_2021
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- 103 Leistungen von Unterauftragnehmern bzw
- 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17
- 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17
- Los 1 Vignolschienen 49E1
- Los 2 Rillenschienen 60R2
- Los 3 Schwellen für Schienen 49E1
- Los 4 Schwellen für Schienen 60R2
- Los 5 Beschaffung Sonderprofile
- bei Bedarf des Bieters: VGF Mengen Bestellformular_Anlage1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vom Bieter zu erfüllende MUSS-Kriterien: werden diese MUSS-Kriterien vom Bieter nicht erfüllt, so wird dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (Erklärungen/Nachweise sind mit der Angebotsabgabe erforderlich):
- Der Auftragnehmer muss von der Deutschen Bahn AG (DB) als Lieferant von Schienen und Schwellen
für DB-Betriebsgleise zugelassen sowie laufender Lieferant für die DB sein (Q1-Zertifizierung). Alle
Materialien für die Herstellung müssen werksneu sein und den UIC Bedingungen bzw. den
ergänzenden Technischen Lieferbedingungen der DB oder den entsprechenden Normen für
Bahnanwendungen entsprechen. Die Materialien müssen in Werken hergestellt sein, die laufend an
die DB liefern und deren Fertigung einer fortlaufenden Qualitätskontrolle durch die DB unterworfen
ist. Das für die Produktion vorgesehene Lieferwerk ist im Angebot zu benennen.
- Schienen: Sämtliche Werkstoffe werksneu, 1. Wahl, entsprechenden neuesten Lieferbedingungen der
DeutschenBahn AG und UIC 860 bzw. den VDV - Oberbaurichtlinien sowie den DIN EN Normen 14811
und 13674-1 in den aktuellen Fassungen. Alle Materialien R200/R220G1 ohne nennenswerte Vorwärmung schweißbar.
- Betonschwellen: Spannbetonschwellen für Rillenschienen und Vignolschienen nach DIN/EN 13230 und gemäß VDV 600 - OR 6.3.3.2 in den gültigen Fassungen. Lieferung von Sonderschwellen gemäß DIN EN 13230 Teil5. Bei der Lieferung von Sonderschwellen ist vor Auslieferung eine prüffähige Statik für mind. 11,5t Achslast vorzulegen.
- Anlieferung: frei Frankfurt, Hanauer Landstraße Lager30 bzw. Lagerplatz oder Baustelle im Stadtgebiet
Anlieferung der Schienen nur mit LKW´s ohne Planenaufbau, da die LKW´s im Lager 30 mit Portalkran
von oben entladen werden müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.