Netz MoselLux Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF57675
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Netz MoselLux
Beschaffung von Schienenfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von insgesamt bis zu 20 neuen elektrischen Fahrzeugen mit jeweils mindestens 245 Sitzplätzen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ersatzteile für Verkehre der Verkehrsausschreibung Netz MoselLux. Zusätzlich zu der vorstehenden Fahrzeuganzahl hat der Auftraggeber die Option, für den Fall, dass der Aufgabenträger eine Erweiterung des Betriebsprogramms zur Basisleistung vornimmt, nach den Anforderungen des Aufgabenträgers, die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung zwei weiterer Fahrzeuge zu beauftragen (Optionsfahrzeuge). Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen, z.B. Schulungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen im Detail beschrieben.
Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllende Anforderungen vorgesehen, je nachdem, ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform. Näheres ergibt sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Inbetriebnahme von bis zu 19 Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel 2024 (Beginn Betriebsstufe I) erfolgt. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zu beschaffenden Fahrzeuge kann jedoch auch erst zum Fahrplanwechsel 2025 erfolgen, sofern der Auftraggeber die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe I bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Übergangskonzepts zunächst mit eigenen Fahrzeugen erbringt. Die Entscheidung dieser Frage wird der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt treffen und bekanntgeben. Für die Betriebsstufe II, die zum Fahrplanwechsel 2025 beginnt, sind keine zusätzlichen Fahrzeuge erforderlich. Für die Betriebsstufe III zum Fahrplanwechsel 2029 werden bis zu zwei weitere Fahrzeuge benötigt. Für den Fall der Erweiterung des Betriebsprogramms durch den Aufgabenträger würden zusätzlich die zwei o.g. Optionsfahrzeuge benötigt.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, bereits auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Option, für den Fall, dass der Aufgabenträger eine Erweiterung des Betriebsprogramms zur Basisleistung vornimmt, nach den Anforderungen des Aufgabenträgers, die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung zwei weiterer Fahrzeuge zu beauftragen (Optionsfahrzeuge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netz MoselLux
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.