ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53091
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger
ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger
Karlsruhe
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Option: 01.09.2024 - 31.10.2029. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
2014-DETM-0094-M
Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Die dargestellte Finanzierung ist die gültige Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe dieser Teilmaßnahme. Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./ Entscheidung: 2014-DETM-0094-M.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8B PfA 8.7, Tunnelsachverständiger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland