Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0019

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ed5b3fb1-77d0-4674-b81d-b669ec4159e3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KfW hat einen kontinuierlichen Bedarf unterschiedlicher Standardsoftware verschiedenster Hersteller, die aktuell auf Grundlage von Einzelverträgen mit unterschiedlichen Erwerbsmodellen wie bspw. Lizenz-Kauf, Lizenz-Miete oder Software-as-a-Service gedeckt werden. Bei vielen dieser Standardsoftware-Produkte ist aus unterschiedlichen Gründen ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Softwareprodukten nicht gegeben, sondern der Bedarf der KfW kann nur produktspezifisch, ausschließlich durch eine bestimmte Software eines bestimmten Herstellers gedeckt werden.

Diese Bedarfe an produktspezifische Standardsoftware werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung insoweit gebündelt, als für diese Standardsoftware ein europäischer Resellermarkt existiert. Um diese Bedarfe zu decken, kann die KfW unter dieser Rahmenvereinbarung Einzelaufträge mit folgendem Inhalt erteilen, soweit diese in den definierten Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen:

a) die Verschaffung der Standardsoftware-Lizenzen Dritter (auch Fremdsoftware genannt) sowie

b) die Verschaffung der Pflegeleistungen bezogen auf die vertraglichen Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware).

c) Unterstützungsleistungen rund um die Beschaffung von Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware) sowie dazugehöriger Pflegeleistungen, u. a.

- Reportings

- Servicemeetings

- Beratungsleistungen rund um die Lizenzierung, u. a. Beratung zur Lizenzmetrik, EULA-Check, ISMS- und Datenschutzanforderungen

Der einzelne Rahmenvereinbarungspartner ist selbst kein Hersteller der vertragsgegenständlichen Software, sondern tritt als „Reseller“ von Fremdstandardsoftware auf.

Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung:

Unter diese Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftware, deren Beschaffung gemäß § 31 Abs. 6 VgV vergaberechtskonform produktbezogen erfolgen darf und der KfW als digitaler Transformations- und Förderbank hilft, Ihre Geschäftstätigkeiten zu erledigen. Standardsoftwareprodukte, die nicht produktbezogen beschafft werden, jedoch nicht unter das GWB-Vergaberecht fallen, fallen ebenfalls unter diesen Rahmenvertrag. Umfasst sind alle Aufgaben der KfW, unter anderem Aufgaben im Kernbankgeschäft ebenso wie Tätigkeiten im Backoffice. Als Betriebsmodelle sind sowohl On-Premise als auch Software-as-a-Service (SaaS) Modelle erfasst. Die Standardsoftware kann in allen Unternehmen des KfW-Konzerns im Sinne der Allgemeinen Vertragsbedingungen eingesetzt werden.

Als Standardsoftware, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten auch Nachfolgeprodukte, welche die bereits in der KfW eingesetzte Software in Form eines Technologie- oder Produktwechels ersetzen. Erweiterungen, Ergänzungen und auch Reduzierungen des bereits im Einsatz befindlichen Portfolios sind jederzeit möglich.

Nicht in den Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftwareprodukte folgender Hersteller: IBM, Microsoft, Oracle, Fujitsu, Dell EMC, SAP.

Das geschätzte in Aussicht genommene Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt 70 Mio. EUR (zzgl. Ust.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend K.O.-Kriterien der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen)

2. Inhaltliche Bewertung vergleichbarer Referenzen, und dabei:

a. Umfang des EULA-Checks eines Softwareherstellers und einer Aufbereitung für den Referenzgeber.

b. Reportingleistungen im Rahmen der Referenzleistung

3. Abdeckung des Vertriebs von Standardsoftware aus der Bestandsliste gemäß Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung

4. Qualitätsmanagement

5. Umweltmanagement

Einzelheiten der Bewertung und Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:

Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Dreifache des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder

b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder

d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nettojahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Nettojahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 20 Mio. EUR netto betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Hinreichende Anzahl qualifizierter Berater

2. Referenzen über vergleichbare Leistungen

Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1:

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei (3) Berater des Senioritätslevels "Senior" gemäß Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung verfügen, welche nachweislich mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Beratung folgender oder

vergleichbarer Leistungen besitzen:

- Analyse von EULAs und Vertragsbedingungen, Erstellung von EULA Checks

- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis des EULA-Checks

- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis der Gap-Analyse ISMS

- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis der Gap-Analyse Datenschutz, einschließlich Auftragsverarbeitung (AV)

zu 2:

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen verfügen, welche folgende Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllt:

- Die Referenzleistung umfasst die Verschaffung von Standardsoftwarelizenzen und Pflegeleistungen für diese Standardsoftwareprodukte.

- Die Referenzleistung für die Softwareprodukte umfasst einen grundsätzlichen Check der EULAs des jeweiligen Softwareherstellers und einer Aufbereitung für den Referenzgeber

- Die Referenzleistungen wurden in bzw. nach 2019 erbracht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Kundenkorrespondenz des Auftragnehmers zur KfW muss in deutscher Sprache erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Neuartiges Vertragskonstrukt der KfW mit erhöhtem Initialaufwand sowohl KfW- wie auch auftragnehmerseitig. Dieser Initialaufwand muss sich amortisieren.

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.

2. Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in die Formblätter „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.

3. In den Vergabeunterlagen sind sensible Informationen geschwärzt. Die Informationen werden ggü. Interessenten, die eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht ziehen, offengelegt, sofern das Formblatt für die Erklärung zur Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ausgefüllt und unterschrieben in elektronischer Form über die Benachrichtigungsfunktion des Bieterassistenten zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für die Nutzung des Bieterassistenten ist eine Registrierung auf der KfW-Vergabeplattform unter https://ausschreibungen.kfw.de. Die Erklärung ist von jedem interessierten Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen von jedem bereits im Verfahren beteiligten Nachunternehmen abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2022

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