Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware
Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware
Die KfW hat einen kontinuierlichen Bedarf unterschiedlicher Standardsoftware verschiedenster Hersteller, die aktuell auf Grundlage von Einzelverträgen mit unterschiedlichen Erwerbsmodellen wie bspw. Lizenz-Kauf, Lizenz-Miete oder Software-as-a-Service gedeckt werden. Bei vielen dieser Standardsoftware-Produkte ist aus unterschiedlichen Gründen ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Softwareprodukten nicht gegeben, sondern der Bedarf der KfW kann nur produktspezifisch, ausschließlich durch eine bestimmte Software eines bestimmten Herstellers gedeckt werden.
Diese Bedarfe an produktspezifische Standardsoftware werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung insoweit gebündelt, als für diese Standardsoftware ein europäischer Resellermarkt existiert. Um diese Bedarfe zu decken, kann die KfW unter dieser Rahmenvereinbarung Einzelaufträge mit folgendem Inhalt erteilen, soweit diese in den definierten Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen:
a) die Verschaffung der Standardsoftware-Lizenzen Dritter (auch Fremdsoftware genannt) sowie
b) die Verschaffung der Pflegeleistungen bezogen auf die vertraglichen Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware).
c) Unterstützungsleistungen rund um die Beschaffung von Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware) sowie dazugehöriger Pflegeleistungen, u. a.
- Reportings
- Servicemeetings
- Beratungsleistungen rund um die Lizenzierung, u. a. Beratung zur Lizenzmetrik, EULA-Check, ISMS- und Datenschutzanforderungen
Der einzelne Rahmenvereinbarungspartner ist selbst kein Hersteller der vertragsgegenständlichen Software, sondern tritt als „Reseller“ von Fremdstandardsoftware auf.
Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung:
Unter diese Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftware, deren Beschaffung gemäß § 31 Abs. 6 VgV vergaberechtskonform produktbezogen erfolgen darf und der KfW als digitaler Transformations- und Förderbank hilft, Ihre Geschäftstätigkeiten zu erledigen. Standardsoftwareprodukte, die nicht produktbezogen beschafft werden, jedoch nicht unter das GWB-Vergaberecht fallen, fallen ebenfalls unter diesen Rahmenvertrag. Umfasst sind alle Aufgaben der KfW, unter anderem Aufgaben im Kernbankgeschäft ebenso wie Tätigkeiten im Backoffice. Als Betriebsmodelle sind sowohl On-Premise als auch Software-as-a-Service (SaaS) Modelle erfasst. Die Standardsoftware kann in allen Unternehmen des KfW-Konzerns im Sinne der Allgemeinen Vertragsbedingungen eingesetzt werden.
Als Standardsoftware, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten auch Nachfolgeprodukte, welche die bereits in der KfW eingesetzte Software in Form eines Technologie- oder Produktwechels ersetzen. Erweiterungen, Ergänzungen und auch Reduzierungen des bereits im Einsatz befindlichen Portfolios sind jederzeit möglich.
Nicht in den Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftwareprodukte folgender Hersteller: IBM, Microsoft, Oracle, Fujitsu, Dell EMC, SAP.
Das geschätzte in Aussicht genommene Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt 70 Mio. EUR (zzgl. Ust.).
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend K.O.-Kriterien der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen)
2. Inhaltliche Bewertung vergleichbarer Referenzen, und dabei:
a. Umfang des EULA-Checks eines Softwareherstellers und einer Aufbereitung für den Referenzgeber.
b. Reportingleistungen im Rahmen der Referenzleistung
3. Abdeckung des Vertriebs von Standardsoftware aus der Bestandsliste gemäß Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung
4. Qualitätsmanagement
5. Umweltmanagement
Einzelheiten der Bewertung und Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen.
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Dreifache des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nettojahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.
Der Nettojahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 20 Mio. EUR netto betragen.
1. Hinreichende Anzahl qualifizierter Berater
2. Referenzen über vergleichbare Leistungen
Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.
zu 1:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei (3) Berater des Senioritätslevels "Senior" gemäß Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung verfügen, welche nachweislich mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Beratung folgender oder
vergleichbarer Leistungen besitzen:
- Analyse von EULAs und Vertragsbedingungen, Erstellung von EULA Checks
- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis des EULA-Checks
- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis der Gap-Analyse ISMS
- Verhandlung der Herstellerbedingungen entsprechend dem Ergebnis der Gap-Analyse Datenschutz, einschließlich Auftragsverarbeitung (AV)
zu 2:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen verfügen, welche folgende Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllt:
- Die Referenzleistung umfasst die Verschaffung von Standardsoftwarelizenzen und Pflegeleistungen für diese Standardsoftwareprodukte.
- Die Referenzleistung für die Softwareprodukte umfasst einen grundsätzlichen Check der EULAs des jeweiligen Softwareherstellers und einer Aufbereitung für den Referenzgeber
- Die Referenzleistungen wurden in bzw. nach 2019 erbracht.
Die Kundenkorrespondenz des Auftragnehmers zur KfW muss in deutscher Sprache erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Neuartiges Vertragskonstrukt der KfW mit erhöhtem Initialaufwand sowohl KfW- wie auch auftragnehmerseitig. Dieser Initialaufwand muss sich amortisieren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in die Formblätter „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.
3. In den Vergabeunterlagen sind sensible Informationen geschwärzt. Die Informationen werden ggü. Interessenten, die eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht ziehen, offengelegt, sofern das Formblatt für die Erklärung zur Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ausgefüllt und unterschrieben in elektronischer Form über die Benachrichtigungsfunktion des Bieterassistenten zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für die Nutzung des Bieterassistenten ist eine Registrierung auf der KfW-Vergabeplattform unter https://ausschreibungen.kfw.de. Die Erklärung ist von jedem interessierten Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen von jedem bereits im Verfahren beteiligten Nachunternehmen abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.