Neubau Klinik Hohe Mark 3. Bauabschnitt: Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KHM_2022_05_Planungsleistungen Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohemark.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klinik Hohe Mark 3. Bauabschnitt: Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen
Errichtung eines Neubaus in der Klinik Hohe Mark in Hanglage (3. Bauabschnitt zum Haus Feldberg):
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen.
Klinik Hohe Mark Friedländerstr. 2 61440 Oberursel (Taunus)
Der AG beabsichtigt die Realisierung des Bauvorhabens
Errichtung eines Neubaus - Erweiterung des 3-Stationen Bettenhauses "Haus Feldberg" (3. Bauabschnitt) für die Klinik Hohe Mark, Friedländerstraße 2, 61440 Oberursel.
Das "Haus Feldberg" wurde bereits in 2 aufeinander folgenden Bauabschnitten zwischen den Jahren 2011 und 2017 errichtet. Der Neubau ist auf Grund der Erweiterung des Versorgungsauftrages der Klinik Hohe Mark um eine Fachabteilung der Inneren Medizin erforderlich. Aufgrund der hohen Auslastung der Klinik im Gesamten und der schlechten Ausstattung des bisher genutzten Altbaus ist ein Neubau mit ca. 40 Betten sowie internistische Funktionsräume erforderlich. Der geplante Neubau als 3. Bauabschnitt des "Haus Feldberg" soll sich an diesem orientieren und funktionell als Fortsetzung dessen an das bestehende Gebäude anschließen. Der Neubau ist als separater Baukörper in Hanglage geplant und der Übergang zum bestehenden "Haus Feldberg" ist mittels einer Überdachung o.ä. vorgesehen. Der Neubau des geplanten 3. Bauabschnitts ist mit 3 Geschossen geplant. Die Netto-Geschossfläche beträgt ca. 2.160 qm. Geplant ist eine autarke Energieversorgung. In dem untersten, zum Teil ebenerdigen Geschoss sind gemäß Raumprogramm Therapieräume, die Warenanlieferung, Nebenräume sowie Technikräume vorgesehen. Teile dieses unteren Geschosses werden auf Grund der Hanglage nicht komplett natürlich belichtet und belüftet werden können. In den beiden oberen Geschossen sind Pflegestationen, u.a. für Suchtstation, vorgesehen.
Ziel ist es, einen zukunftsorientierten Standort zu schaffen, der die hohen Ansprüche des AG an eine wirtschaftliche, flexible und dauerhafte Nutzung erfüllt. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist für den AG wesentlich. Die Planung hat daher dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf den hohen Auslastungsgrad der Nutzfläche, der Qualität der geplanten Nutzungen, der Grundrisse sowie Höhe der Errichtungskosten und Gebäudebetrieb Rechnung zu tragen. Hierbei ist besonderes Augenmerk u.a. auf die Nachhaltigkeit und die CO²-Bilanz zu richten.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen gemäß dem detaillierten Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag).
Für die Realisierung des Vorhabens besteht eine Kostenvorgabe, von der die nachstehenden Beträge (netto) auf die verschiedenen Kostengruppen gemäß DIN 276 (12-2018) entfallen:
KGR 500 ca. 650.000 EUR netto
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl (hier 3 Bewerber) liegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerbern fortzuführen. Maximal werden 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erfüllen mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungskriterien, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien anwenden. Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Umsatz:
Der Umsatz für vergleichbare Leistungen (Freianlagen) bezogen auf den durchschnittlichen Jahresumsatz (EUR in netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Mindestjahresumsatz: 200.000 EUR netto (0 Punkte), ab 300.000 EUR netto 5 Punkte, ab 500.000 EUR netto 10 Punkte.
Referenzen:
- 3 Referenzen vergleichbare Größenordnung und Art (Freianlagen): Mindestkriterium: vergleichbare Größenordnung 1.000 qm Anlagengröße (0 Punkte), ab 2.000 qm 5 Punkte, ab 3.000 qm 10 Punkte (je wertbare Referenz max. 10 Punkte, Gesamt 30 Punkte).
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Im Einzelnen wird hinsichtlich der Auswahlkriterien auf die beigefügte Übersicht "Anlage - Stufe 1 - Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb" verwiesen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss wird der AN für die Leistungen Objektplanung Freianlagen zunächst nur mit den Leistungen der Stufe I (LPh. 1 bis 4) beauftragt (Anlage 2). Der AG behält sich vor, den AN auch mit den weitergehenden Leistungen der Stufe II (LPh. 5-7), der Stufe III (LPh 8) und Stufe IV (LPh 9) ganz oder teilweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Der Abruf der Stufen II, III und IV kann auch nur abschnittsweise erfolgen. Aus der abschnitts- oder stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars beanspruchen.
1. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nichtnachweisen in deutscher Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d.h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.1 dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern.
2) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen.
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVtG).
1) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen von Sozialversicherung nachgekommen ist.
2) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag über den Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) insgesamt für das Büro/Unternehmen (allgemein) sowie für den Bereich Objektplanung Freianlagen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Mindesteignung: Mindestjahresumsatz 200.000 EUR netto im Jahresdurchschnitt. Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern darf der Umsatz der Nachunternehmer nur entsprechend ihren Anteilen am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn die Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt haben. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
3) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht:
- Personenschäden (für einzelne Person): 3.000.000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
und dass die Deckungssummen jeweils mit mindestens 2 Schadensfällen pro Jahr zur Verfügung stehen. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 200.000 EUR netto
1.) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Architekten / Ingenieure). Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern dürfen nur die Mitarbeiter der Nachunternehmer angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
2.) Darstellung, welche Leistungen im eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV.
3.) 3 vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben gem. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung:
Im Formblatt Referenzbogen Darstellung 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren. Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Bauherrn/Auftraggeber einzuholen. Name und Telefonnummer des Ansprechpartners sind anzugeben. Die Referenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
- Art und Umfang der Leistung
- Ort bzw. Gebietsbezeichnung (unter Angabe Anlagengröße)
- Ausführungszeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechperson (Name, Anschrift, Telefonnummer).
Hinweis: Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz führen.
§ 75 Abs. 2 VgV
§ 75 VgV - Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsbezeichnung, wenn der Bewerber nach geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RT3Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.