E-Mobility-Hub im Parkhaus Klarenthaler Straße, Wiesbaden; Planung der technischen Ausrüstung für die E-Ladeinfrastruktur und Elektroinstallationen, ALG 4+5+8, LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-66-E-Hub-TA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Mobility-Hub im Parkhaus Klarenthaler Straße, Wiesbaden; Planung der technischen Ausrüstung für die E-Ladeinfrastruktur und Elektroinstallationen, ALG 4+5+8, LPH 2-9
E-Mobility-Hub im Parkhaus Klarenthaler Straße, Wiesbaden; Planung der technischen Ausrüstung für die E-Ladeinfrastruktur und Elektroinstallationen, ALG 4+5+8, LPH 2-9
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Tiefbau- und Vermessungsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Beschreibung:
Beim E-Mobility-Hub handelt es sich um ein innovatives Parkhaus für elektromotorisch betriebene 2-Spur-Fahrzeuge verschiedener Kategorien für die private, gewerbliche und kommunale Nutzung. Die benötigte E-Ladeinfrastruktur für bis zu 430 Ladepunkte soll in dem speziell dafür errichteten und optimierten Baukörper des Parkhauses integrativ installiert werden. Ziel ist es die E-Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht auf die speziellen Herausforderungen der E-Mobilität und Nutzergruppen auszurichten sowie optimiert für die unterschiedlichen E-Fahrzeugarten zu betreiben. Durch ein intelligentes Flächennutzungskonzept, das sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzer orientiert, soll der E-Mobility-Hub eine zeitlich optimierte Ausnutzung zwischen Tag- und Nachtbetrieb ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere Restriktionen in der Verfügbarkeit der E-Ladeinfrastruktur sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für Privatpersonen so reduziert werden, dass die E-Mobilität kurzfristig einen hohen Anteil am Wiesbadener Straßenverkehr und im Stadtbild einnehmen kann. Weitere Standorte für E-Mobility-Hubs sollen über ein modulares Roll-out Prinzip an festzulegenden, komplementären Standorten im Stadtgebiet Wiesbadens eruiert werden.
Die technische Ausstattung des E-Mobility Hubs besteht aus der E-Ladeinfrastruktur mit max. 430 Ladepunkten, einem eigenen Parkleitsystem zur Elektromobilität im Parkhaus inkl. Parkplatzbelegungserkennung der Parkplätze mit E-Ladeinfrastruktur, der Realisierung der Vorbuchbarkeit und Reservierung eines Parkplatzes mit E-Ladeinfrastruktur sowie der zur Betriebskostenoptimierung einzuplanenden Energiespeicherung und Gebäudeleittechnik einschließlich aller Elektroinstallationen für den Bereich des E-Mobility-Hubs. Dies umfasst sowohl die passive als auch die aktive Netzwerktechnik des E-Mobility Hubs.
Die Technische Gebäudeausstattung des Parkhausbaus ist nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung.
Insbesondere folgende Themenfelder sind u.a. Gegenstand der ausgeschrieben Planungsleistungen für den Bereich E-Ladeinfrastruktur:
- Ladebereiche für Pendler, Besucher, Anwohner bis zu 430 Ladepunkte (eichrechtskonforme AC Normalladepunkte mit bis zu 22 kW und bis zu 10 eichrechtskonforme DC Schnellladepunkte)
- Planung eines intelligenten Ladeinfrastruktur Lastmanagement-Systems zur Reduzierung der max. Anschlussleistung von 14 MVA auf 4 MVA unter Einbeziehung der dezentralen Energieerzeugung und -speicherung.
Dies beinhaltet u. a.:
- technische Beschreibung
- Festlegung und Dimensionierung der einzusetzenden Komponenten
- Festlegung und Dimensionierung der TGA für die Errichtung der E-Ladeinfrastruktur nach vorgegebener Raum- und Flächennutzung, vorgegebenen Ladeszenarien und entsprechend der Anzahl an Ladepunkten und -techniken für jede Nutzergruppe unter Berücksichtigung des Lade- und Lastmanagement
- Festlegung und Dimensionierung des Batteriespeichers
- Festlegung und Dimensionierung der TGA für Anschluss Parkleitsystem E-Mobilität inkl. Parkplatzbelegungserkennung von Parkplätzen mit E-Ladeinfrastruktur
- Festlegung und Dimensionierung der TGA für Vorbuchbarkeit und Reservierung der E-Ladeparkplätz
- Planung der Daten- und Serveranbindung
- Abstimmung mit TGA-Planer Parkhaus
- Koordination der Maßnahmen mit Unterauftragnehmern
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung, Steuerung und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen im Hinblick auf Zeit, Qualität und Budget.
Insbesondere folgende Themenfelder sind Gegenstand der ausgeschrieben Planungsleistungen für den Bereich Elektroinstallationen:
- Abstimmung mit dem TGA Planer Parkhaus und Netzbetreiber über Dimensionierung des Netzanschlusses, Last- und Leistungsbedarf, Definition des Netzübergabepunktes
- Zuarbeit für den TGA Planer Parkhaus zwecks der Dimensionierung der NSHV
- Planung der Datenanbindung und Serveranbindung inkl. Servereinrichtung und entsprechender Hardware (Einrichtung der passiven Netzwerktechnik einschließlich der notwendigen Datenverkabelung im Gebäude sowie der aktiven Netzwerktechnik zum E-Mobility Hub, ein Elektroraum ist vorhanden)
- Elektrische- und Netzwerksanbindung von E-Ladeinfrastruktur, PV Anlage, Batteriespeicher, Parkleitsystem, ggf. Reservierung/Parkplatzbügel
- Anbindung an die Gebäudeleittechnik/an das Gebäudeenergiekonzept
- Koordination der Maßnahmen mit Unterauftragnehmern
- Berücksichtigung des Betreiberkonzepts und Integration in die Planung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung, Steuerung und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen im Hinblick auf Zeit, Qualität und Budget.
Für die Entwicklung und Umsetzung des E-Mobility-Hubs im Parkhaus Klarenthaler Straße erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden Fördergelder aus dem Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes. Die Umsetzung des Projektes ist dadurch mit einem verpflichtend einzuhaltenden Zeit- und Budgetplan versehen, da die Landeshauptstadt Wiesbaden ansonsten Gefahr läuft die Förderzusage zu verlieren.
Weitergehende und detaillierte Informationen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. HOAI 2013, Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9.
Darüber hinaus für die nachfolgend beschriebenen Besonderen Leistungen: (aus Anlage 15.1 HOAI zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3):
LP 3:
- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
LP 5:
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
LP 8:
- Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
- Werksabnahmen
LP 9
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Weitere Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben.
Anrechenbare Kosten:
3.802.802,- EUR (netto)
Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 2-5
Stufe II: LPH 6-7
Stufe III: LPH 8-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und/oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Zeitplan der Leistungserbringung:
12/2022: Beginn Planungsphase
06/2023: Abschluss/Dokumentation Ausführungsplanung (LP 2 bis 5)
07/2023: Start Ausschreibung/Vergabeverfahren Bau E-Mobility-Hub (LP 6 bis 7)
03/2024: Spätester Startpunkt für Einbau E-Ladeinfrastruktur (LP 8 bis 9)
06/2024: Start Betriebsvorbereitung
09/2024: Spätester Start für Test-Betriebsphase E-Ladeinfrastruktur
12/2024: Projektende (Stufen I, II, III)
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Referenzen 1 - 2:
Bitte nennen Sie uns Referenzen von zwei in den letzten fünf Jahren (2017-2021) an Sie beauftragten, erbrachten und in diesem Zeitraum auch abgeschlossenen vergleichbaren Planungsleistungen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 2 DIN A4-Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen.
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Dazu gehören:
- Planung und Bauleitung Aufbau E-Ladeinfrastruktur mit Angabe der errichteten Ladepunkte - max. 15 Punkte
- Planung und Bauleitung Lastmanagement sowie Vernetzung von E-Ladetechnik untereinander bzw. Konfiguaration mit etablierten Systemen - max. 10 Punkte
- Planung und Bauleitung Netzanschluss - max. 10 Punkte
- Planung und Bauleitung Auslegung Batteriespeichersystem - max. 10 Punkte
- Planung und Bauleitung Elektroverteilung (NSHV) und Anbindung an Gebäudeleittechnik - max. 10 Punkte
- Planung Daten und Serveranbindung - max. 10 Punkte
- Erfahrung in der Ingenieurplanung TGA (LPH 2 bis 9) im Bereich Hochgaragenbau - max. 20 Punkte
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen.
Es werden nur zwei Referenzprojekte gewertet.
Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte bewertet.
In Summe können maximal 170 Punkte erreicht werden (pro Referenz max. 85 Punkte). Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 2-5
Stufe II: LPH 6-7
Stufe III: LPH 8-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unterdem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise- soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den esübernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Bürosverstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit denanderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.21 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister / einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangszulässig.
Es ist mindestens ein gemittelter Jahresumsatz von 400.000 € netto nachzuweisen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a.1 Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b. Referenzen 1 - 2:
Referenzen "Erfahrung in der Ingenieurplanung, ALG 4+5+8 (LPH 2 bis 9), zum Themenfeld Elektromobilität".
Bitte nennen Sie uns Referenzen von zwei in den letzten fünf Jahren (2017-2021) an Sie beauftragten, erbrachten und in diesem Zeitraum auch abgeschlossenen vergleichbaren Planungsleistungen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 2 DIN A4-Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen).
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Dazu gehören:
- Planung und Bauleitung Aufbau E-Ladeinfrastruktur mit Angabe der errichteten Ladepunkte
- Planung und Bauleitung Lastmanagement sowie Vernetzung von E-Ladetechnik untereinander bzw. Konfiguaration mit etablierten Systemen
- Planung und Bauleitung Netzanschluss
- Planung und Bauleitung Auslegung Batteriespeichersystem
- Planung und Bauleitung Elektroverteilung (NSHV) und Anbindung an Gebäudeleittechnik
- Planung Daten und Serveranbindung
- Erfahrung in der Ingenieurplanung TGA (LPH 2 bis 9) im Bereich Hochgaragenbau
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen.
Es werden nur zwei Referenzprojekte gewertet.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV). Weiterhin die Anzahl der beschäftigten Ingenieure inkl. Führungskräften in den letzten 3 Jahren.
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zuvergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu III.1.3b:
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen.
zu III.1.3c:
Es sind mindestens 6 Ingenieure inkl. Führungskräfte nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die WiBau Gesellschaft mbH ist eine städtische Gesellschaft. Sie ist als kommunales Unternehmen im Bau- und Facility Management für die Landeshauptstadt Wiesbaden tätig.
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Oktobers 2022 stattfinden. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]