Deutsche Bundesbank, Filiale Ludwigshafen, Projekt LENA, Planungsleistungen Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21/0005997

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsche Bundesbank, Filiale Ludwigshafen, Projekt LENA, Planungsleistungen Objektplanung Gebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/0005997
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen der Objektplanung Hochbau im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0457 - Erneuerung technische Gebäudeausrüstung LENA" der Deutschen Bundesbank in der Filiale Ludwigshafen vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 8 HOAI. Hierbei behält sie sich die stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen zwei und drei vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Bundesbank, Filiale Ludwigshafen Kaiser-Wilhelm-Str. 1-3 67059 Ludwigshafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt das in den 1970-iger Jahren errichtete Dienstgebäude der Filiale Ludwigshafen mit vorbeugenden Instandhaltungen für eine auf eine zehn bis zwölf Jahre ausgelegte Nutzungsphase zu sanieren. Das mehrgeschossige Verwaltungsgebäude besitzt ein Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. Zwischengeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Zwischengeschoss sowie zwei als Wohnraum genutzte Dachgeschosse (2. und 3. Obergeschoss). Die technischen Zentralen und Einrichtungen befinden sich im Untergeschoss, in dem auch eine eingeschossige Tiefgarage vorhanden ist. Die Fassade aus dem Errichtungsjahr besteht aus einer Stahl-Glas-Konstruktion mit integrierter Heiz- und Kühlfassade. Darüber hinaus gibt es folgende Funktionsbereiche und Anforderungen:

- Verwaltung

- Hochsicherheitsbereiche

- Lagerflächen

- Anlieferbereiche im Gebäude für den Kundenverkehr

- Komplexe Sicherheitsanforderungen

- Wohnungen und Appartements

Mit der zu planenden Baumaßnahme soll der Betrieb für das Dienstgebäude der Filiale Ludwigshafen nach wirtschaftlichen Aspekten durch Mindest-Instandhaltungsmaßnahmen am ca. 44 Jahre alten Technikbestand, sowie durch die Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Mängelbehebungen für eine Nutzungsphase von

zehn bis zwölf Jahren sichergestellt werden. Zentrales Thema des Projekts wird dabei die Instandhaltung zentraler Technikanlagen mit Erneuerung abgängiger Lufttechnischer Anlagen, der Erneuerung des Bestandes der Kälteanlagen (Kälteerzeugung, Rückkühlung und Verteilnetz) sowie der Erneuerung der Niederspanungshauptverteilung werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen, neben der Integrierung der technischen Anlagen in den Bestand, den Umbau des zweiten und dritten Obergeschosses von Wohnungen zu einer Nutzung für Wohngemeinschaften und der Sozialräume der Mitarbeiter vor Ort. Weitere bauliche Eingriffe in den Bestand umfassen die Erschließung der oberen Geschosse und die Anpassung der Flucht- und Rettungswegsituation im Erdgeschoss. Des Weiteren sind, unter der Vorgabe der Wirtschaftlichkeit für den Betrachtungszeitraum, weitere vorbeugende Instandsetzungen am Technik- und baulichen Bestand zu untersuchen und bei Bedarf in die Maßnahme miteinzubeziehen.

Diese Vorgehensweise erfordert eine überdurchschnittliche Planung, eine gut strukturierte Koordination und die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten. Dem Gebäudeplaner fällt neben der Hochbauleistung eine komplexe Koordination der anderen Planungsleistungen zu (Technik, Brandschutz). Der Planer hat im Rahmen seiner eigenen Planungsleistung die komplexe Koordination mit den anderen Planungsbeteiligten sicherzustellen.

Folgende Maßnahmen sollen ausgeführt werden:

Maßnahmen KG 300

- Umkleiden mit ausreichender Möblierung für Damen und Herren statt des bisher gemeinsam genutzten Umkleideraums

- Zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten als Wohngemeinschaft in einer leerstehenden Wohnung

- Diskretionsbereich für Kundengespräche

- Einrichtung zusätzlicher Besprechungsräume

- Einbau einer Schleuse vor dem Sicherungsposten SIPO

- Erneuerung der Videoaußenhautüberwachung auf technisch aktuellen Stand

- Begleitende bauliche Maßnahmen im Zuge der Techniksanierungen

Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 5,8 Mio. EUR für den Hochbau und ca. 8,2 Mio. EUR für die Haustechnik.

Für die Planungsleistungen TA, AG 1.1.1-1.1.3; 1.1.4 -1.1.6 und Planungsleistungen TA, AG 1.1.8 werden separate Büros im Rahmen eines Wettbewerbes von der Bank gebunden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 027-069079
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RT3H

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:

1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2022

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