Fachplanung Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA60469
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Medientechnik
Es werden Fachplanungsleistungen für Medientechnik ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Schließung eines Vertrages über Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik.
Gesucht wird ein Beratungs- und Planungsdienstleister, der auf zukunftsweisende medientechnische Anlagen spezialisiert ist, um die im folgenden beschriebenen Arbeitspakete in Abstimmung mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich zu beraten, zu bearbeiten und planerisch umzusetzen.
Der Anbieter soll insbesondere Beratungs-, Planungs- und Projektleistungen im Kontext von konkreten baulichen Maßnahmen, Umzügen, Mieterausbauten und generellen Modernisierungen bei den Kunden der DB Systel, also dem DB AG Konzern, erbringen.
Darüber hinaus werden weitere Beratungsleistungen erwartet, die im Wesentlichen auf die frühzeitige Erfassung von Nutzeranforderungen und die langfristige strategische Ausrichtung der Medientechnik der DB Systel für die DB AG einzahlen.
Erwartet werden eine kompetente und unabhängige Expertise und Marktkenntnisse
zu folgenden Kerntechnologien:
• Konferenz- und Präsentationstechnik
• LED-Installationen
• Signalmanagement und Netzwerk
• Mikrofonie und Beschallungssysteme, Audiotechnik
• Steuerungstechnik
• Digital Signage und Wegeleitung
• Management Tools
• UCC (Cisco Webex und Microsoft Teams)
• Visuelle Collaboration
• Drahtlose Präsentationssysteme
• Studio- und Broadcasttechnik
• Leitstellentechnik
• Elektro- und Raumakustik
• Raum- und Arbeitsplatzbuchung
• Smart Meeting Technologien wie u.a. App Steuerung, berührungslose Steuerungsmöglichkeiten (bspw. Tracking, Sprache, Geste), digitales User Feedback
• Zukunftstechnologie „New Work“, hybrides Arbeiten
• IT-Infrastruktur
Hinweis: In dem Kontext erfolgt auch die Ausschreibung der Hardware und Projektleistungen in einer gesonderten Vergabe. Der Gewinner dieser Planungsvergabe ist von der Teilnahme an der anderen Ausschreibung ausgeschlossen.
4 x12 Monate
Die Bewertungskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bewertet werden die Kategorien:
• Referenzprojekte
• Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Medientechnik in der Ausrichtung Beratungs- und Fachplanungsleistung
• Berufserfahrung: Anzahl der festangestellten Ingenieure/innen in der Ausrichtung Beratungs- und Fachplanungsleistung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
• Qualifikation: Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen in der Ausrichtung Beratungs- und Fachplanungsleistung zur Medientechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlageneinzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform), welche nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Bekanntmachung) ist und eine Bonität von mindestens 50% des möglichen Maximalwerts ausweist.
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren(inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B3 nicht abzugeben.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
– Der Bieter muss die Eigenerklärung zur Produktneutralität, Herstellerunabhängigkeit und Berufserfahrung Mitarbeiter (Anhang B4) ausgefüllt und unterschrieben abgeben
– Der Bieter muss die Eignungsmatrix TNW, Referenzen vollständig ausgefüllt abgeben (Anhang B7). Hinsichtlich der Inhalte verweisen wir auf die Ziffer II.2.9)
– Der Bieter muss mindestens 8 festangestellte Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung beschäftigen.
– Abgabe des ausgefüllten Dokuments Projektreferenzen und Bewertungskriterien. Es sind fünf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vom Bewerber einzureichen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 22FEA60469 durchgeführt (Suchbegriff: 22FEA60469). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline(0800/2658638),welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an [gelöscht] .
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattformeingestellt sein müssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen
und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
5. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung:
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 1.000 Tagessätze.
Die Höchstmenge der Leistungen, die währen der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Höchstmenge), beträgt 2.000 Tagessätze.
Die verbindliche Abnahmemenge der Leistungen, die während der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird, beträgt 180 Tagessätze (Aufteilung gemäß Preisblatt).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zuständig:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
D-52123 Bonn
2. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
3. Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.