Wartungsleistungen von Server- und Storagesystemen sowie Switchen außerhalb des Herstellersupports Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsleistungen von Server- und Storagesystemen sowie Switchen außerhalb des Herstellersupports
Wartung von Server- und Storagesystemen sowie Switchen außerhalb des Herstellersupports
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Das Land Hessen betreibt zur Erbringung seiner Dienstleistungen Server- und Storagesysteme der Hersteller Dell, EMC2, Fujitsu, FSC, HP, Huawei, IBM, Netapp und SUN Microsystems/ Oracle. In geringem Umfang werden zusätzlich Switches der Hersteller Alcatel, Cisco, HP, EMC und Brocade (<1%) in Fertiglösungen (z.B. Primecenter, Blade Chassis) mit betreut. Nach Ablauf der Herstellerwartung für die o.g. Komponenten werden diese Systeme i.d.R. weitergenutzt.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Die SLA erfordern folgende Rahmenbedingungen:
• Servicezeiten, zu denen die Störungen vor Ort durch den Auftragnehmer bearbeitet werden: Mo-Fr 8 Uhr bis 17 Uhr
• Reaktionszeit - telefonisch - auf Störungsmeldung: 15 Minuten (innerhalb von 15 Minuten nach Eingang einer Störung per Telefon meldet sich der 1st Level Support des Auftragnehmers bzw. eines durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten.
• Erreichbarkeit des Helpdesks: Mo-So 0-24 Uhr (1st Level ist rund um die Uhr erreichbar)
• Supportsprache 8 Uhr bis 17 Uhr: Deutsch
• Supportsprache 17 Uhr bis 8 Uhr: Deutsch / Englisch
• Reaktionszeiten vor Ort nach Störungsmeldung: 4 h nach Eingang der Meldung ist ein Techniker des Bieters vor Ort (Mo-Fr 8-17 Uhr)
• Die Wiederherstellungszeiten der Maschine (Hardware) beträgt 24 h.
Zertifizierung und Sicherheitsüberprüfung
Es ist zwingend erforderlich, dass zur Leistungserfüllung vorgesehene Personen - unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Auftragnehmers oder um solches von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer, soweit ein Unterauftragnehmereinsatz nach den übrigen Bestimmungen des Vertrages zulässig ist, handelt - einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (HSÜVG) unterzogen werden. Grundsätzlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 nach §8 HSÜVG durchzuführen. Alternativ kann eine gültige Bescheinigung im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-Bescheinigung) über eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung gleicher oder höherer Art für die betroffenen Personen vorlegt werden. Sollte das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal noch über keine Sicherheitsüberprüfung verfügen, muss dieses mit einer solchen Überprüfung einverstanden sein.
Alternativ kann bei Unternehmen, die in der Geheimschutzbetreuung des Bundes oder anderer Bundesländer sind, eine gültige Bescheinigung über eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung für die betroffenen Personen vorlegt werden.
Fachpersonal ohne bzw. ohne bestandene Sicherheitsüberprüfung erhält keinen Zutritt zu den Rechenzentrumsräumen
Die Leistung ist durch geschultes Fachpersonal mit Herstellerzertifizierung für die Systeme (Dell, EMC2 und Fujitsu) zu erbringen.
Ersatzteillager
Sämtliche Komponenten aus einem Ersatzteillager müssen in einem Zeitraum von max. 30min mit einem PKW zu den Hauptstandorten der HZD Mainz / Wiesbaden geliefert werden können. Die Ersatzteilversorgung muss durch ein eigenes Teilelager (ggf. durch Zwischenhändler) gewährleistet werden. Eine Lieferung von Ersatzteilen für den Austausch durch HZD-eigenes Personal ist in Einzelfällen nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Durch den Auftraggeber erfolgt eine monatliche Meldung der unter Wartung zu nehmenden Server- und Storagesysteme gemäß der vereinbarten Schnittstellenbeschreibung.
Alle sonstigen Kosten für Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt wurden, aber zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich sind, müssen eingerechnet werden.
Beschreibung der Leistung
Supportleistungen gemäß den genannten SLA für Server-, Storage und fest verbundene Switch Hardware (Austausch / Reparatur von Hardware Komponenten inkl. Technikereinsatz und Hardware) gemäß dem monatlich vom Auftraggeber erstellten bzw. aktualisierten Leistungsschein.
Rücknahme von Altgeräten (Server / Storagesysteme / Switches der genannten Hersteller) ab Standort inklusive BSI-konformer Datenlöschung, sofern erforderlich. Ein Nachweis über die erfolgte BSI-konforme Datenlöschung ist vom Auftragnehmer unaufgefordert zu erbringen. Die Systeme dürfen zerlegt als Ersatzteile in den Bestand des Supportanbieters übernommen werden.
Leistungsort
Leistungsort ist der jeweilige Standort der unter Wartung stehenden Hardware. Es handelt sich um folgende Standorte mit voraussichtlicher Gewichtung in Prozent:
Hünfeld (~6 %), Mainz + Wiesbaden (~60 %), Dienststellen des Landes Hessen sowie FITKO (~33 %), Landesvertretung in Berlin und Landesvertretung in Brüssel (< 1%).
Der EVB-IT Instandhaltungsvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der EVB-IT Instandhaltungsvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Vertragsbeginn.
Die Vertragslaufzeit soll voraussichtlich zum 01.01.2023 beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird die Vor-
lage der Erklärung "Umsatz" (Datei "Erklärung Umsatz") verlangt. Darin ist der
Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Ge-
samtumsatz des Unternehmens im Bereich Wartungsleistungen für Server- / Sto-
rage-Komponenten für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000,- € netto sowie ein Min-
destjahresumsatz im Bereich Wartungsleistungen für Server- / Storage-Komponen-
ten in Höhe von 150.000,- €.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist dieser Nachweis zudem von dem eig-
nungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines
Mitglieds zwingend erforderlich.
In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden nament-
lich anzugeben.
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
- Art: Wartungsleistungen im Bereich Server und/ oder Storage
- Umfang: Auftragsvolumen i.H.v. mindestens 50.000,- € (netto) pro Vertragsjahr
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich
anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den
Preis (= Zuschlagskriterium zu 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtangebots- summe (brutto), die sich aus der Registerkarte "Gesamtkosten" im Preisblatt
(Datei "Preisblatt") ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los
über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.