Technische(r) Sachverständige(r) für FZ-finanzierte Vorhaben im Bereich Abfallwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische(r) Sachverständige(r) für FZ-finanzierte Vorhaben im Bereich Abfallwirtschaft
Bei abfallwirtschaftlichen Vorhaben, die Projektpartner der KfW schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) realisieren, wirkt die KfW dadurch mit, dass sie im Auftrag der Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung dieser Vorhaben prüft, begleitet und evaluiert. Der Auftragnehmer wird die KfW hierbei sachverständig unterstützen.
Bei abfallwirtschaftlichen Vorhaben, die Projektpartner der KfW schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) realisieren, wirkt die KfW dadurch mit, dass sie im Auftrag der Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung dieser Vorhaben prüft, begleitet und evaluiert. Der Auftragnehmer wird die KfW hierbei wie folgt sachverständig unterstützen:
(a)
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber in fachlichen Fragen der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik sowie den zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Sektor insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mülldeponien, von Müllverbrennungs- oder Biogasanlagen („Waste to Energy“), von Recyclinganlagen oder von Kompostierungsanlagen sowie in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Abfallsammlung.
(b)
Dem Auftragnehmer obliegt es, die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von abfallwirtschaftlichen Vorhaben zu erkennen, zu analysieren und zu beurteilen.
(c)
Der Auftragnehmer zeigt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Risiken bei den Vorhaben auf.
(d)
Der Auftragnehmer wirkt an der Gestaltung und Umsetzung der von ihm identifizierten risikomindernden Maßnahmen mit.
(e)
Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen. Insbesondere bei der Erstellung von Grundlagendokumenten und Strategien im Bereich der Abfallwirtschaft sowie mit der Vor- und Nachbereitung und Durchführung von internen Schulungen im Bereich Abfall.
(f)
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfungsreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen) in den Regionen, in denen die abfallwirtschaftlichen Vorhaben des Auftraggebers realisiert werden.
Arbeitssprachen sind: Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge, die sie während der 4-jährigen Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu vergeben gedenkt, auf insgesamt 800 Beratungstage. Diese Schätzung umfasst alle Aufgaben-/Tätigkeitsfelder der Leistungserbringung und stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Der Auftragnehmer hat allerdings weder Anspruch darauf, dass die KfW die genannte Obergrenze an Beratungstagen tatsächlich voll ausschöpft, noch wird mit der Schätzung der maximal benötigten Beratungstage eine Abnahmeverpflichtung der KfW begründet. Wie sich die geschätzte Obergrenze an Beratungstagen auf die Aufgaben-/Tätigkeitsfelder und auf die einzelnen Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung genau verteilt und wie sich die Obergrenze auf die 5 verschiedenen geografischen Regionen untergliedert, in denen der Auftragnehmer seine Leistungen wird auszuführen haben, kann nicht vorab antizipiert werden.
Von den maximal 800 Beratungstagen werden aufgrund der Erfahrungen des Fachbereichs aus zurückliegenden Aufträgen schätzungsweise 50% (400 Beratungstage) auf Auslandseinsätze und etwa 50% (400 Beratungstage) auf Arbeiten im Inland entfallen.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die KfW ist berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Auftragnehmer zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung mitgeteilte geschätzte maximale Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung auf höchstens das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifikation und Erfahrung der leistungsverantwortlichen Person: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss eine Fachkraft zur Verfügung haben und einsetzen, die hinreichend fachlich qualifiziert und erfahren ist, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
An die fachliche Qualifikation und Erfahrung der leistungsverantwortlichen Person werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
(1)
Fachliche Qualifikation:
Mit einem Master, einem Diplom oder einer Promotion abgeschlossenes Ingenieurstudium an einer Universität, Fachhochschule (FH) oder Technischen Hochschule (TH) im Bereich Bauwesen oder Umweltingenieurwesen oder Verfahrensingenieurwesen.
(2)
Einschlägige berufliche Erfahrung:
• 10 Jahre abfallwirtschaftliche Berufserfahrung im Ingenieurswesen.
• Davon mindestens 5 Jahre Berufserfahrung speziell in der Planung oder der Umsetzung komplexer Investitionsprojekte für den Bau, die Rehabilitierung oder die Erweiterung von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien oder im Betrieb solcher Anlagen.
(3)
Persönliche Projektreferenzen:
• Anzahl: Die für die Auftragserfüllung verantwortliche Person muss mindestens 2 Referenzprojekte vorweisen können.
• Zurückgelegte Leistungsdauer: In jedem Referenzprojekt muss die Person jeweils mindestens 12 Monate lang für den Referenzgeber Leistungen erbracht haben. Das Referenzprojekt braucht noch nicht abgeschlossen zu sein, sondern kann noch andauern.
• Leistungsgegenstand: Jedes Referenzprojekt muss jeweils beratende oder/und technische Leistungen im Sektor Abfallwirtschaft (beispielsweise für Anlagenbetreiber) zum Gegenstand haben und dabei mindestens einen der folgenden Themenbereiche abdecken: Deponiebau / Recyclinganlagen / Kompostierungsanlagen / Kreislaufwirtschaft / Waste to Energy (z.B. Müllverbrennung oder Biogas) / Abfallsammlung.
• Aktualität: Jedes Referenzprojekt darf nicht vor dem 01.08.2012 begonnen haben.
(4)
Regions- und länderspezifische Erfahrung:
Erfahrung mit Abfallvorhaben in mindestens drei Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU).
(5)
Sprachkenntnisse:
• Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C1 (verhandlungssicher) in Wort und Schrift, UND
• Englischkenntnisse auf Sprachniveau B2 (fließend) in Wort und Schrift, UND
• Spanischkenntnisse auf Sprachniveau B2 (fließend) in Wort und Schrift.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Online-Bieterportal der KfW abgegeben werden (aufzurufen unter: https://ausschreibungen.kfw.de). Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Zur Abgabe Ihres Angebots müssen Sie sich im Online-Portal als Bieter registrieren, dort einloggen, alle erforderlichen Angaben in den hierfür vorgesehenen Eintragungsfeldern des Online-Bieterassistenten machen und danach klicken auf: „Angebot fertigstellen“, dann auf: „Textform nach § 126 b BGB“ und schließlich auf: „Unterschreiben“.
(2)
Eine Übermittlung Ihres Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben und wenn Sie außerdem alle von uns zur Verfügung gestellten Vertragsbedingungen / Formulare sowie Anlagen und etwaige Benachrichtigungen aktiv zur Kenntnis genommen haben. Nachrichten nehmen Sie zur Kenntnis, indem Sie sie öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebotes planen Sie bitte mindestens 1 Stunde ein!
(3)
Haben wir Ihr Angebot erhalten, überprüfen wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die Sie und alle anderen Bieter in die Eingabemaske unseres Online-Bieterassistenten eintragen.
(4)
In unserem vorbereiteten Formular „Kurzlebenslauf“ müssen Bieter angeben, welche fachliche Qualifikation, Erfahrung und Sprachkenntnisse die Person besitzt, die für die Ausführung der Leistungen verantwortlich ist. Anhand der gemachten Angaben beurteilen wir die Eignung des Bieters und bewerten wir die Leistungsqualität seines Angebots. Bieter haben den ausgefüllten Kurzlebenslauf ihrem Angebot zwingend beizufügen! Hierzu ist der befüllte Lebenslauf in unseren Bieterassistenten hochzuladen unter dem Reiter „Eigene Anlagen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.