Rahmenvertrag über D&O-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 138-394702)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über D&O-Versicherung
Auftragsgegenstand ist eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 50 Mio. EUR pro Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen. Die Versicherungsleistung wird "nettoisiert" ausgeschrieben. Das bedeutet, dass in dem Angebot ausdrücklich keine Provisionen oder Courtagen einkalkuliert werden sollen (ohne Versicherungssteuer und courtagefrei).
Die Landwirtschaftliche Rentenbank strebt die Vergabe des Rahmenvertrags ausschließlich an Versicherungsunternehmen an; Angebote von Maklern sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Es wird ein Rahmenvertrag für eine maximale Laufzeit von vier Jahren (= max. vier Versicherungsperioden) ausgeschrieben. Nach Ablauf von spätestens vier Jahren wird der Vertrag erneut EU-weit ausgeschrieben. Die Versicherungsperiode beginnt mit dem 01.10.2022, 12:00 Uhr mittags und endet am 01.10.2023, 12:00 Uhr mittags. Die Versicherung verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode gekündigt wurde.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Bedingungswerk nebst Anlagen (vgl. Teil II).
Die aufgeführte Leistung wird in 2 Losen ("following form") ausgeschrieben. Die Aufteilung der Lose gestaltet sich wie folgt:
Los 1: D&O-Grundversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
Los 2: Excedentenversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2. gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt A: Eigenerklärung Zulassung gem. § 8 ff. VAG der § 67 ff. VAG
2. gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt A: Eigenerklärung Zulassung gem. § 8 ff. VAG der § 67 ff. VAG oder vergleichbar
Die Landwirtschaftliche Rentenbank strebt die Vergabe des Rahmenvertrags ausschließlich an Versicherungsunternehmen an; Angebote von Maklern sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Hinsichtlich Teil I Anlage 3 Bietergemeinschaftserklärung gilt, dass Versicherungskonsortien im Rahmen der teilschuldnerischen Haftung zugelassen werden.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank strebt die Vergabe des Rahmenvertrags ausschließlich an Versicherungsunternehmen an; Angebote gem. § 59 VVG, insbesondere Versicherungsmakler Abs. 3 und Versicherungsvertreter Abs.2, sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Hinsichtlich Teil I Anlage 3 Bietergemeinschaftserklärung gilt, dass Versicherungskonsortien im Rahmen der teilschuldnerischen Haftung zugelassen werden.