2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ingenieurtechnische Unterstützung bei komplexen und baubetrieblichen Nachträgen im BA20, Hbf und Tunnel West (VE1138) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51383
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ingenieurtechnische Unterstützung bei komplexen und baubetrieblichen Nachträgen im BA20, Hbf und Tunnel West (VE1138)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Beurteilung von Leistungsstörungen und baubetrieblichen Fragestellungen im Bauabschnitt unterirdisch West und Hauptbahnhof (BA20) im Zusammenhang mit Bauverträgen und Verträgen über Architekten- oder Ingenieurleistungen.
Ziel ist es, eingetretene oder drohende Verzögerungen der vertraglichen Leistungen, Störungen, Auswirkungen aus Nachtragsleistungen oder anderen Ansprüchen und Forderungen der Auftragnehmer zu untersuchen und auszuwerten, baubetriebliche Fragestellungen insgesamt zu bewerten und dem AG Vorschläge und Entscheidungshilfen zum Umgang mit solchen Vorfällen zu unterbreiten. Eine Rechtsberatung des Auftraggebers ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen. Zur Leistungserbringung gefordert sind aber fundierte Kenntnisse der bei der Beurteilung einschlägiger Nachtragsforderungen relevanten bauvertragsrechtlichen Grundsätze zu Grund und Höhe insoweit geltend gemachter Ansprüche, speziell im Bereich baubetrieblich relevanter Störungssituationen. Die eigenverantwortliche Anwendung dieser Kenntnisse ist wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen.
Für das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird mit dieser Vergabe die ingenieurtechnische Unterstützung des AG bei komplexen und baubetrieblichen Nachträgen im Zuge der Realisierung der Baumaßnahmen im Bauabschnitt unterirdisch West und Hauptbahnhof (BA20) im Bereich Spezialtiefbau in der Planungs- und Realisierungsphase ausgeschrieben.
Ingenieurtechnische Unterstützung des AG bei komplexen und baubetrieblichen Nachträgen im Zuge der Realisierung der Baumaßnahmen im Bauabschnitt unterirdisch West und Hauptbahnhof (BA20), jeweils für drei Jahre:
• Verlängerungsoption 1: Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (3 Jahre)
• Verlängerungsoption 2: Leistungszeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2030 (3 Jahre)
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ingenieurtechnische Unterstützung bei komplexen und baubetrieblichen Nachträgen im BA20, Hbf und Tunnel West (VE1138)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.