Schutzmaske HMdIS Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0270
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schutzmaske HMdIS
Lieferung von Schutzmasken (FFP2-, FFP3 und medizinischen Gesichtsmasken) für das Hessische Ministerium des Innnern und für Sport
FFP2-Masken
Lieferung von 5,0 Mio. Masken der Schutzklasse FFP 2
Anforderungen an die Masken:
- Partikelfilterende Mundnasenschutzmaske der Normierung FFP 2 ohne Ausatemventil
- Zum Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen, beispielsweise beim Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen oder Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen
- Nach dem Einspeichern dürfen die Einatem- und Ausatemwiderstände 4 mbar bei einem kontinuierlichen Volumenstrom von 95 l/min nicht überschreiten
- Maximaler Durchlass des Prüfaerosols von maximal 6 % (bezogen auf eine Natriumchloridprüfung 95 l/min und Paraffinölprüfung 95 l/min Filterung von Partikeln bis zu einer Größe von maximal 0,6 µm
- Drei-Schicht Filtersystem
- Erfüllung EN 149:2009+A1:2009.
- Einhaltung Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425.
- CE zertifiziert
- Zertifizierung als Medizinprodukt nach der Medizinprodukterichtlinie bzw. -verordnung (Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung (EU) 2017/745)
Zuzüglich der ausgeschriebenen Festmenge (garantierte Abnahmemenge) von 5,0 Mio. Masken besteht die Option des Abrufs der Rahmenvertragsmenge von 3 Mio. Masken sowie der Optionsmenge (im Falle einer Einsatz-Lage) von weiteren 15 Mio. Masken.
FFP3-Masken
Lieferung von 900.000 Masken der Schutzklasse FFP 3
Anforderungen an die Masken:
- Partikelfilterende Mundnasenschutzmaske der Normierung FFP 3 ohne Ausatemventil.
- Zum Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen, beispielsweise beim Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen oder Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen
- Nach dem Einspeichern dürfen die Einatem- und Ausatemwiderstände 5 mbar bei einem kontinuierlichen Volumenstrom von 95 l/min nicht überschreiten.
- Maximaler Durchlass des Prüfaerosols von maximal 1 % (bezogen auf eine Natriumchloridprüfung 95 l/min und Paraffinölprüfung 95 l/min)
- Filterung von Partikeln bis zu einer Größe von maximal 0,6 µm
- Drei-Schicht Filtersystem
- Erfüllung EN 149:2009+A1:2009.
- Einhaltung Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425.
- CE zertifiziert
- Zertifizierung als Medizinprodukt nach der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD bzw. Konformitätsbewertungsverfahren Verordnung (EU) 2017/745)
Zuzüglich der ausgeschriebenen Festmenge (garantierte Abnahmemenge) von 900.000 Masken besteht die Option des Abrufs der Rahmenvertragsmenge von 450.000 Masken sowie der Optionsmenge (im Falle einer Einsatz-Lage) von weiteren 3 Mio. Masken.
Medizinische Gesichtsmaske
Lieferung von 16,4 Mio. Medizinischen Gesichtsmasken
Anforderungen an die Masken:
- Flüssigkeitsresistenz und Schutz vor Tröpfchen
- Mehrlagig, Filtervlies ("Meltblown Vlies") eingebettet zwischen zwei Schichten anderen Materials und fest gewebt
- Erfüllung EN 14683:2019-10: Typ II R
- CE zertifiziert
- Zertifizierung als Medizinprodukt nach der Medizinprodukterichtlinie bzw.-verordnung (Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung (EU) 2017/745)
Zuzüglich der ausgeschriebenen Festmenge (garantierte Abnahmemenge) von 16,4 Mio. Masken besteht die Option des Abrufs der Rahmenvertragsmenge von 12 Mio. Masken sowie der Optionsmenge (im Falle einer Einsatz-Lage) von weiteren 50 Mio. Masken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren)
eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für das jeweilig bebotene Los mit folgenden Angaben: Art (z.B. "FFP2-Masken" bei Angebot für Los 1) und Lieferumfang (Stückzahl), Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts (vorliegend kann auf die Angabe der Auftragswerte verzichtet werden; es muss anhand des angegebenen Lieferumfangs jedoch hervorgehen, dass die Referenzen vergleichbar mit dem hier zu vergebenden Auftrag sind), öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen - eine Abgabe via E-Mail genügt nicht!
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
- Vorlage eines Nachweises (für jedes bebotene Los) der Zertifizierung als Medizinprodukt nach der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD bzw. Konformitätsbewertungsverfahren Verordnung (EU) 2017/745)
- Vorlage eines Nachweises (für jedes bebotene Los) der CE-Zertifizierung
- Vorlage eines Nachweises (für jedes bebotene Los) von akkreditierten Prüflaboren (innerhalb von D / der EU anerkannt) über die Maskenleistungen
Bei Überschreitung der Einzellieferfristen werden als Vertragsstrafe 0,5% je Werktag der ausstehenden Lieferung (max. 5%) als Vertragsstrafe fällig.
Bis zum Ende der Angebotsfrist ist für jedes bebotene Los eine Verpackungseinheit der entsprechenden Artikel vorzulegen (eine Nachforderung ist ausgeschlossen).
Die in den Losen genannten Mengen (Festmenge, RV-Menge und Optionsmenge) sind die Gesamtmengen des Vergabeverfahrens. Nach Erreichen dieser Mengen erlischt der Vertrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]