Erneuerung der stationären Ticktautomaten - Beratungsleistung für die Projektphasen Beschaffungsverfahren und Projektumsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 169/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der stationären Ticktautomaten - Beratungsleistung für die Projektphasen Beschaffungsverfahren und Projektumsetzung
Beratungsleistung für die Projektphasen Beschaffungsverfahrung und Projektumsetzung im Projekt „Erneuerung der stationären Ticketautomaten“.
Die VGF sucht für ihr Projekt „Erneuerung der stationären Ticketautomaten“ ein quali-fiziertes Beratungsunternehmen, welches mit dem erforderlichen Know-how und den ausreichenden Ressourcen das Projekt begleitet und während der Projektlaufzeit das Gelingen des Projektes maßgeblich fachlich unterstützt.
Stufenweise Beauftragung 1. Schritt: AP 01+03 2. Schritt: AP 02
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) beabsichtigt im Zuge einer europaweiten Ausschreibung stationäre Ticketautomaten (sTA) zu beschaffen oder zu leasen. Im Rahmen der Vorplanungs- bzw. Konzeptionsphase des Projekts wurden hierzu bereits detaillierte Untersuchungen und Betrachtungen hinsichtlich funktionaler Ausstattung und Automatenbedarf durchgeführt und dokumentiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Betrachtungen dienen als Basis für die Erstellung des Lastenheftes, des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungs-unterlagen.
Unser Projekt sieht vor, ein Gesamtsystem mit online angebundenen stationären Ticketautomaten in zwei verschiedenen Ausstattungsvarianten auszuschreiben und an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. Im Liniennetz der VGF sollen zukünftig insgesamt 473 Ticketautomaten - 345 voll ausgestattete Geräte und 128 Geräten in vereinfachter Ausführung - rein bargeldlos - zum Einsatz kommen.
Ein vollständig ausgestatteter stationärer Ticketautomat soll über eine Münzver-arbeitung, eine Banknotenverarbeitung, ein Terminal für die bargeldlose Zahlung inkl. PIN-Pad, Steckkartenleser und Kontaktlosschnittstelle, ein Barcodeleser, eine eTicket-Schreib-/Leseeinheit und ein Touchscreen-Display verfügen. Bei den Automaten in vereinfachter Ausführung entfallen die Komponenten für die Bargeldverarbeitung.
Beide Ausstattungsvarianten sollen im Hinblick auf einen flexiblen Wechsel zwischen den beiden Ausstattungsvarianten in einem Standard-Automatengehäuse realisiert werden. Die Ticketautomaten sollen alle online an ein zentrales Hintergrundsystem, sowie weitere Serviceplattformen angebunden werden. Die datentechnische Anbindung soll wie bisher über die von unserem IT-Dienstleister Mainova bereitgestellte IT-Netzwerkinfrastruktur bzw. das derzeit genutzte Mobilfunknetz erfolgen. Ein externes Hosting ist nicht vorgesehen. Die Datenbanken und Server des neuen Hintergrundsystems (HGS) sollen ebenfalls auf den IT-Plattformen unseres IT-Dienstleisters Mainova betrieben werden.
Neben dem Verkauf von Papierfahrkarten werden über die neuen Automaten, entsprechend dem Status Quo, auch elektronische Tickets (eTickets) auf Basis des VDV-KA-Standards und nach den Vorgaben des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ausgegeben. Die Ausgabe von eTickets erfolgt zum einen im Rahmen eines Verkaufsvorganges und zum anderen über die Aktionslisten. Es werden sowohl klassische Zeitkarten (Jahr-Monat-Woche) für alle Fahrgäste, als auch nachweis-pflichtige Produkten mit vorangestellter automatisierter Prüfung eines Berechtigungsnachweises als eTicket ausgegeben. Das Automatensystem muss in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Funktionen eines elektronischen Fahrgeldmanagementsystems (EFM) entsprechend dem VDV-KA-Standard mitbringen und die dafür notwendigen Anwendungsfälle unterstützen. Bei der Projektumsetzung ist sowohl das derzeitige VDV-KA-Releases 1.3.0, als auch die Umstellung auf das VDV-KA-Release 3.x.x, sowie ein mehrjähriger Parallelbetrieb der beiden Versionen zu berücksichtigen.
Die Bedienerführung an den Ticketautomaten erfolgt über ein Touchscreen-Display und verbundeinheitliche Bedienermasken unter Berücksichtigung der Vorgaben des RMV. Änderungen, Anpassungen und Optimierungen werden in einer separaten Arbeitsgruppe zusammen mit dem RMV, der traffiQ und ggf. weiteren Verbundpartnern gemeinsam abgestimmt und möglichst auf alle Ticketautomaten im Verbundraum zeitgleich ausgerollt. Im Rahmen der bestehenden Freiheitsgrade sollen bei den neuen Ticketautomaten die Bestseller (am meisten verkaufte Tickets) der VGF möglichst schnell und einfach nach dem Prinzip „one click – tap – and go“ verkauft werden können.
Darüber hinaus sollen als funktionelle Erweiterungen an den neuen sTA ein fahrplanauskunftsbasierter Verkauf von Tickets inkl. Fahrplanauskunft in Echtzeit, eine Vereinfachung des Verkaufsvorgangs durch schnelle und einfache Wiederkauf-möglichkeit, sowie Funktionserweiterungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeführt werden. Die an den heutigen Automaten bereits genutzte Einzahlungs-funktion zur Einzahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt und von Prüfereinnahmen soll auch an den neuen sTA angeboten werden.
Die neuen sTA sollen mit den derzeitigen Bedienmasken in optimierter Version ausgerollt werden. Im Verlauf des Projektes soll ein grundlegendes Re-Design der Bedienermasken durchgeführt werden.
Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere der neuen Funktionen, wird im Rahmen der Lastenhefterstellung zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen und sofern notwendig mit dem RMV erarbeitet und festgelegt.
Die Ausschreibung beinhaltet neben den Ticketautomaten auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems. Als Hintergrundsystem wird derzeit neben dem zentralen Automatensystem auch ein proprietäres System (FABS) für den Kassendienst, die Technik und die Abrechnung eingesetzt. Die Weiternutzung des Systems ist im Rahmen der Anforderungsaufnahme zu untersuchen. Dabei ist zu betrachten, ob das bestehende System softwaretechnisch auf den Stand der Technik gebracht werden und von einem neuen HGS über eine entsprechende Daten-Schnittstelle bedient werden kann. Wird eine Weiternutzung ausgeschlossen, ist eine Entscheidung herbeizuführen, ob ein neues proprietäres System mit gleichen Prozessen und Abläufen ausgeschrieben wird oder ob zukünftig andere Prozesse und Abläufe zur Anwendung kommen sollen. Sofern neue Prozesse und Abläufe eingeführt werden sollen, sind diese im Verlauf des Projektes bei der Lastenhefterstellung zu beschreiben und als Anforderung bei der Ausschreibung mit aufzunehmen.
Im Hinblick auf den Import und die Weiterverarbeitung von Tarifdaten soll mit der neuen Automatengeneration auch erstmals ein Produkt- und Kontrollmodul nach VDV-KA-Standard eingesetzt werden. Der RMV als Produktverantwortlicher ist derzeit dabei ein Produkt- und Kontrollmodul zu entwickeln.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung des Fahrkartenverkaufs über die digitalen Vertriebskanäle, wie das RMV-Handyticket, ist die Ausschreibung der Ticketautomaten so zu gestalten, dass zum Zeitpunkt der Vergabe und während der Projektlaufzeit sowohl die Gesamtstückzahl als auch die Ausstattung an den aktuellen Bedarf angepasst werden können.
Darüber hinaus sollen die potenziellen Anbieter im Rahmen der Ausschreibung auch parallel ein Angebot über die Miete bzw. das Leasing der Ticketautomaten abgeben.
Bei der Entscheidung für eine Investition ist die Beschaffung des Automatensystems über einen Rahmenvertrag vorzusehen, um auf mögliche Stückzahlveränderungen während der Projektlaufzeit besser reagieren und bei Bedarf weitere Geräte ohne zusätzliche Ausschreibung zu festgelegten Konditionen über einen längeren Zeitraum beschaffen zu können.
Das anzuwendende Vergabeverfahren im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ist mit unserem Bereich Einkauf abzustimmen.
Eine Förderung des Projektes steht nach derzeitigem Stand nicht in Aussicht. Zum Gesamtprojekt „Beschaffung von stationären Ticketautomaten“ wurde im Mai 2021 bei Hessen Mobil ein Förderantrag eingereicht. Hessen Mobil hat uns nach eingehender Prüfung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit mitgeteilt, dass Ticketautomaten Teil des Vertriebs sind und daher nach dem Mobilitätsfördergesetz nicht förderfähig sind. Ergeben sich im laufenden Projekt andere Möglichkeiten einer Förderung, wird bei hinreichender Erfolgsaussicht ein entsprechender Förderantrag erstellt.
Parallel zu dieser Ausschreibung soll in einem separaten Verfahren auch die für den bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigte Dienstleistung eines Payment-Service-Providers (PSP) ausgeschrieben werden. Die beiden Ausschreibungen sind so miteinander zu synchronisieren, dass zum Rollout der ersten neuen Ticketautomaten die Dienstleistungen eines Netzbetreibers zur Verfügung stehen.
Die Gesamtabwicklung des Projekts erfolgt in deutscher Sprache, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen.
Die VGF sucht für dieses Projekt ein qualifiziertes Beratungsunternehmen, welches mit dem erforderlichen Know-how und den ausreichenden Ressourcen das Projekt begleitet und während der Projektlaufzeit das Gelingen des Projektes maßgeblich fachlich unterstützt.
Stufenweise Beauftragung 1. Schritt: AP 01+03 2. Schritt: AP 02
Stufenweise Beauftragung 1. Schritt: AP 01+03 2. Schritt: AP 02
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handlesregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO). Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Mindestumsatz von 1.000.000,00€ sowie 350.000,00€ im Tätigkeitsfeld des Auftrages.
Referenzangaben über die Ausführung von fünf vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren.
- Erfahrungen mit der Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren bei der Beschaffung von Ticketautomaten für Verkehrsunternehmen im ÖPNV - Ausschlusskriterium: Erfahrung muss vorhanden sein (Nachweis anhand von mindestens einem Referenzprojekt in den zurückliegenden 5 Jahren)
- möglicher Beginn des Auftrags - Ausschusskriterium: Beginn muss ab Oktober 2022 möglich sein (Eine Bestätigung ist dem Angebot beizufügen)
gem. Vergabeunterlagen
gem. Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.
Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen,
dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)
stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,
dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
h) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren,
die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die
maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.