Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 22-102

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?PLINK=RGTK-2018-HAD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanitär

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanitär

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Planung ist der Neubau des Lehrgebäudes der Beruflichen Schulen Rheingau in Geisenheim für die Bereiche Getränketechnologie und Gastronomie, und soll Schülern Laborräume und Lehrküchen für die Ausbildung in o. g. Lehrbereichen bereitstellen. Abwasserentsogungsanlagen: Das anfallende Schmutzwasser der Sanitärobjekte des Bauteils E liegt überwiegend oberhalb der Rückstauebene. Zu den Sanitärobjekten gehören alle Handwaschbecken, Toiletten, Urinale und Duschen. Die Sammelleitungen im UG werden mit Gefälle an den Schmutzwasserhausanschluss abgeleitet. Die Berechnung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt nach DIN 1986 - 100. Bei der Bemessung von Teilstrecken wird mit dem Abflusskennzahl K=0,7 (regelmäßige Benutzung, z.B. Krankenhäuser, Schulen) gerechnet. Die Abflussbeiwerte der einzelnen Entwässerungsgegenstände werden nach DIN 1986-100 Tabelle 6 bestimmt. Als Rohrwerkstoff für Abwasserrohre wird muffenloses Gussrohr eingesetzt. Das Gefälle der Anschlussleitungen beträgt mindestens 1cm/m. Die Schmutzwasserfallleitungen werden ohne Nennweitenänderung möglichst geradlinig durch die Geschosse geführt. Anschlüsse DN 70 an Fallleitungen werden mit (88 ± 2)°-Abzweigen ausgeführt. Grundsätzlich wird jede Fallleitung als Lüftungsleitung bis über das Dach geführt. Die Lüftungsleitungen werden möglichst geradlinig und lotrecht geführt. Umlenkungen werden mit 45°-Bögen ausgeführt. Fettabwasser: Die Fachklasse der Schulküche benötigt einen Fettabscheider. Dieser wurde bereits im Außenbereich durch das Rohbauunternehmen eingebaut. Dieser soll gemäß Abstimmung mit Bauherrn und Architekt nördlich zwischen BT A und BT E eingegraben. Die Entsorgung des Fettabwassers erfolgt mittels geeignetem muffenlosem Gussrohr und wird im freien Gefälle zum Fettabscheider geleitet. Das behandelte Fettabwasser wird mittels Hebeanlage über die Rückstauebene gepumpt und dem öffentlichen Kanal zugeführt. Chemiehaltiges Abwasser: Im UG1 des Bauteil E befinden sich die Fachklassen Chemie. Die darin anfallenden chemischen Abwässer dürfen nicht ohne Nachbehandlung (Neutralisation) in das öffentliche Kanalsystem eingeleitet werden. Die diesbezüglich relevanten Grundleitungen werden separat unterhalb des Gebäudes gesammelt und über eine Hebeanlage der Neutralisation zugeführt. Die Neutralisation ist gemäß Absprache mit Bauherren und Architektur südlich des Hausanschlussraums in einem durch die Architektur vorgesehenen Technikraums geplant. Tinkwasserversorgung: Die Trinkwasserversorgung des Bauteils E erfolgte über einen Hausanschlussraum im Bauteil A 1.UG. Von dort aus erfolgt die Versorgung der einzelnen Bauteile. Da der bestehende Trinkwasserverteiler sehr sanierungsbedürftig ist und die angeschlossenen PVC-Leitungen defekt sind, wird dieser komplett bis zur Absperrung Wasserzähler neu montiert. Von der Verteilung erfolgt die Leitungsführung über die geplanten Schächte zu den jeweiligen Verbrauchern. Die Berechnung des Leitungsnetzes erfolgt nach DIN 1988. Die Planung des gesamten Trinkwassernetzes wird nach DVGW-Arbeitsblatt 551 und DIN 1988 vorgenommen. Die Installation wird so durchgeführt, dass kein stagnierendes Wasser in den Rohrleitungen verbleibt. Für den Fall einer längeren nicht bestimmungsgemäßen Durchströmung ist am Ende eines jeden Stranges eine Hygienespülung geplant. Stagnierendes Wasser wird dadurch wirkungsvoll vermieden und zeitabhängig automatisch ausgetauscht. Trinkwarmwasser: Durch den großen Warmwasserbedarf der Labore und Küchen im Bauteil E, ist eine Warmwassererzeugung durch eine mit Heizungswasser betriebene Frischwasserstation geplant. Außer den Laboren und Küchen erhalten lediglich die im Erdgeschoss befindlichen Umkleide- und Nasszellbereichen geplanten Duschen Warmwasser. Für alle anderen Bereiche, wie Lehrer-WCs wird die Warmwassererzeugung mittels elektrischen Durchlauferhitzers oder Untertischspeichern realisiert, welche unmittelbar an den Verbrauchern installiert sind. In den Schüler-WCs wird kein Warmwasser vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 117-328924
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022

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