Neubau Schwimmbad, Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V21SB01-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schwimmbad, Abbrucharbeiten
Teilrückbau und Entsorgung des alten Schwimmbades Pfungstadt, Gebäudekomplex mit Schwimmhalle, Saunaanbau und Außenbecken (umbauter Raum gesamt ca. 47.000 Kubikmeter, davon zurückzubauende Bausubstanz ca. 38.000 Kubikmeter umbauter Raum), Unterfangung von zu erhaltendem Saunaanbau, Rückbau von Oberflächenversiegelungen und technischer Infrastruktur
Stadt Pfungstadt
Dr.-Horst-Schmidt-Straße 12, 64319 Pfungstadt
Teilrückbau und Entsorgung des alten Schwimmbades Pfungstadt, Gebäudekomplex mit Schwimmhalle, Saunaanbau und Außenbecken (umbauter Raum gesamt ca. 47.000 Kubikmeter, davon zurückzubauende Bausubstanz ca. 38.000 Kubikmeter umbauter Raum), Unterfangung von zu erhaltendem Saunaanbau, Rückbau von Oberflächenversiegelungen und technischer Infrastruktur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Egelsbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Internet-Adresse: www.pfungstadt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Internet-Adresse: www.pfungstadt.de