2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
89 - Herstellung von Kiessäulen innerhalb der Baugrube zur beschleunigten Entwässerung/Entspannung der in den Stauer zwischen
den Aquiferen T I und T II eingeschaltenen Sandzwischenlage. Hierzu sind jeweils Bohrungen mit Durchmesser ca. 150 mm von
der aktuellen Arbeitsebene aus in den Aquifer TII abzuteufen und diese anschließend mit Kies zu verfüllen. Zur Prüfung der
Wirksamkeit der Kiessäulen ist zusätzlich ein Behelfspegel zu erstellen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
89 - Herstellung von Kiessäulen innerhalb der Baugrube zur beschleunigten Entwässerung/Entspannung der in den Stauer zwischen
den Aquiferen T I und T II eingeschaltenen Sandzwischenlage. Hierzu sind jeweils Bohrungen mit Durchmesser ca. 150 mm von
der aktuellen Arbeitsebene aus in den Aquifer TII abzuteufen und diese anschließend mit Kies zu verfüllen. Zur Prüfung der
Wirksamkeit der Kiessäulen ist zusätzlich ein Behelfspegel zu erstellen.
Zwischen dem Aquifer TI und TII befindet sich eine Sandzwischenlage, deren Entwässerung vor dem Baugrubenaushub durchvorhandene hydraulische Verbindungen im Baugrund in den unterlagernden Aquifer T II erfolgen sollte. Zur Unterstützung undBeschleunigung dieser Entwässerung dieser Sandzwischenlage müssen nun innerhalb der Baugrube zusätzlich 8 einfacheEntwässerungsbohrungen sowie ein Behelfspegel erstellt werden.Die Ursachen für die notwendige Vertragsänderung liegen in den geologischen und hydrogeologischen Randbedingungen desBauvorhabens. Die genaue Lage, Ausdehnung und Wirksamkeit der vorhandenen hydraulischen Verbindungen zwischen deneinzelnen wasserführenden Schichten konnten durch den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen / Aufschlussbohrungennicht exakt vorbestimmt werden und stellten sich im Zuge des Baugrubenaushubs weniger wirksam dar als erwartet