2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
90 - Durchführung von weiteren Ausbauverlaufsmessungen von Brunnen bzw. Grundwassermessstellen (GWM) die sich im Bereich der Hebungsschirme befinden. Die Vermessung ist je nach Ausbau mit Inklinometer- und Magnetometersensoren oder Gyroscope durchzuführen. Die Ergebnisse der Ausbauverlaufsmessung sind anschließend in das BIM-Modell zur Planung der Hebungsinjektions-Schirme zu überführen und die Ergebnisdokumentation an den AG zu übermitteln.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
90 - Durchführung von weiteren Ausbauverlaufsmessungen von Brunnen bzw. Grundwassermessstellen (GWM) die sich im Bereich der Hebungsschirme befinden. Die Vermessung ist je nach Ausbau mit Inklinometer- und Magnetometersensoren oder Gyroscope durchzuführen. Die Ergebnisse der Ausbauverlaufsmessung sind anschließend in das BIM-Modell zur Planung der Hebungsinjektions-Schirme zu überführen und die Ergebnisdokumentation an den AG zu übermitteln.
Die Ursachen für die notwendige Vertragsänderung liegen in den geologischen Randbedingungen des Bauvorhabens. Anhand der Ergebnisse der aktuellen Verformungsprognosen wurde eine größerer Hebungsschirm mit geringeren Lanzenabständen notwendig. Da nun teilweise mehr Brunnen und Grundwassermessstellen im Bereich des Injektionsschirms liegen, sind weitere Ausbauverlaufsmessungen notwendig, um eine Beeinträchtigung durch den Injektionsschirm zu verhindern. Die Ergebnisse werden für die Fortführung der AP benötigt.Diese Umstände konnten durch den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen sowie einer sorgfältigen Planung nicht vorhergesehen werden.