SFRS Kissendichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50090329
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SFRS Kissendichtungen
Diese Kissendichtungen mit großen Durchmessern werden im Targetbereich von Super-FRS verwendet, um die einzelnen Vakuumkammern von Magneten, Target und Strahlfänger zu verbinden. Sie dichten ab, indem eine Metallfolie gegen eine polierte Metalloberfläche gedrückt wird. Der Druck wird durch komprimierte Luft im Inneren erzeugt. Als solche ersetzen sie normale Vakuumflansche. Sie ermöglichen eine Verbindung mit relativ geringer Leckrate.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Der Super-FRS ist Teil der künftigen FAIR-Anlage. Es handelt sich um einen mehrstufigen Flugseparator für exotische Kerne, die in Kernreaktionen in einem Target am Eingang des Separators erzeugt werden. In der Nähe des
Target wird die gesamte Strahlführung von einer eisernen Strahlungsabschirmung umschlossen. Im Inneren dieser Abschirmung ist das erwartete Aktivierungsniveau und die Restdosisleistung in diesem Bereich sehr hoch. Dies bedeutet, dass jeder Austausch von Komponenten aus der Ferne erfolgen muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle Strahlführungseinsätze wie die Kissendichtungen an Stahl-Plugs montiert, die in die Abschirmung des Strahls hineinreichen.
Es werden 10 Kissendichtungen in drei verschiedenen Ausführungen benötigt.
2 Kissendichtungen bei DN200;
5 Kissendichtungen mit DN500;
3 Kissendichtungen vom Typ RT1200;
Polierte Plattengegenstücke für die Dichtheitsprüfung; Leckratenprüfung der Dichtungen; Dokumentation; Anleitungen (Benutzer- und Wartungshandbücher).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
-Bestätigung auf GSI Formblatt
Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen: Die Referenzen sollen derart beschrieben sein, dass folgende Erfahrungen zweifelsfrei nachgewiesen sind:
a) die Fertigung von kundenspezifischen Membrandichtungen
b) die Fertigung von Vakuumflanschen größer 1000mm
c) das Schweißen von kundenspezifischen Membranbälgen
d) das Polieren von Vakuumdichtflächen, insbesondere "nicht runden" Flächen
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung
-BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Abschnitt IV: Verfahren
Darmstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Preis-Quotient Methode:
Gesamtangebotspreis: 60 %
Leistungskriterien: 40 %
Leistungskriterien im Einzelnen:
Fertigung und Qualitätssicherung: 50 %
Lieferplan: 20 %
Testplan: 30 %
Die Kriterien werden mit Punkten zwischen 10 (bester Wert) ) und 0 (niedrigster Wert) bewertet.
Die ausführliche Beschreibung der Kriterien und der Punkte befindet sich im Dokument Bewerbungsbedingungen, Ziffer 6.4.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRWR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge-nen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: