Sanierung des Stadions A-Platz, Homberg (Efze) Referenznummer der Bekanntmachung: 84/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homberg (Efze)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.homberg-efze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Stadions A-Platz, Homberg (Efze)
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), plant die Sanierung des Stadions A-Platz am Stellberg.
Ziel der Stadt Homberg (Efze) ist es, ein stadtnahes Sportzentrum zu schaffen. Das Stadion befindet sich im westlichen Stadtrand am Stellberg (Rudolf-Harbig-Straße). Das Umfeld ist durch weitere Sportflächen, sowie Schul-, Gewerbe- und Wohnnutzungen geprägt.
Einerseits sollen Unterhaltungskosten eingespart werden und andererseits unterschiedlichen Nutzergruppen im „Sportpark am Stellberg“ eine neue Heimat zu bieten. Aufgrund zahlreicher baulicher und altersbedingter Mängel, ist in diesem Zuge die grundhafte Sanierung des A-Stadions vorgesehen, deren Planung und bauliche Umsetzung Gegenstand einer Fördermittelbeantragung sind.
Durch die Errichtung eines zentralen, ansprechenden Sportparks soll das Sportangebot der regionalen Schulen und Vereine gefördert werden. Den Sportstätten kann hinsichtlich ihrer Funktion im gesamtstädtischen Kontext als „Sportpark am Stellberg“ eine besondere Bedeutung für eine Gesamtentwicklung zugeschrieben werden, die über den Standort hinaus wirkt. Ziel ist es, den Sportbetrieb an einem Ort zu bündeln und für alle ansässigen Mannschaften, aber auch für individuellen Sport Möglichkeits- bzw. Trainingsräume zu schaffen. Ziel ist eine Sanierung unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine vom Bund geförderte Zuwendungsmaßnahme (Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen). Eine Zusage des Fördermittelgebers über die Bewilligung von Fördermitteln steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Das Projekt unterliegt der Prüfung einer behördlichen Stelle. Aufgrund der Vorgaben der Fördermittelgeber, ist die Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung nach DIN 276 bis in die dritte Ebene zeitnah abzuschließen.
Folgende Defizite sind im Stadion zu verzeichnen:
- Keine barrierefreien Zugänge zum Stadion
- Treppenanlagen zu Sportflächen & Zuschaueraufstellflächen sind nicht verkehrssicher
- Mängel an den Pflegezufahrten des Stadions
- Verschlissene, verkrautete Weitsprunganlage
- Kugelstoßsektor mit verschlissener Tenne und marodem Stoßbalken im Nordsegment
- Hoher Anteil von Fremdarten / Kräutern im Rasen, kompaktierte Rasentragschicht, stark eingeschränkte Wasserdurchlässigkeit
- Provisorische Lagermöglichkeiten und Toraufstellflächen / keine richtigen Lagerräume - dadurch „Verlust“ vorgeschriebener Sicherheitsbereiche/ -abstände
- Durchnässtes, breiiges Tennenmaterial im Südsegment – fehlende Entwässerungswirkung durch hohen Feinkornanteil des zerriebenen Tennenmaterials, zugesetzte Entwässerungssysteme
- Verrostetes, defektes Kopfballpendel auf verkrauteter Tenne im Südsegment
- Gebrochene Einfassungen, Barrieren mit scharfkantigem Handlauf auf gebrochener Stützmauer
- Marode Zuschaueraufstellflächen mit erhöhtem Verletzungspotential
- Brüchige Hangabfangung
- Defekte Schachtdeckel mit erhöhtem Verletzungspotential, Sammler-, Saugersystem marode
- Ungeordnete Parkplatzflächen vor dem Stadion, hoher Versiegelungsgrad
- Kostenintensiv in der Unterhaltung und nicht mehr effizient
Folgende Optimierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Sanierung angestrebt:
- Barrierefreiheit, Optimierung Erschließung & Erreichbarkeit
- Erneuerung Laufbahn, Rasen, Anlagen
- Funktionierendes Entwässerungssystem
- Bewässerungssystem für Rasen
- Neuordnung Lagermöglichkeiten
- Planung Vorplatz mit Parkplätzen
- Neuausrichtung der geforderten Nutzungen, ggf. Erweiterung der Sportangebote
- Herstellung einer Finnenlaufbahn um das Stadion
Sportplatz Am Stellberg
Rudolf-Harbig-Straße
34576 Homberg (Efze)
Die Ausschreibung betrifft die Leistungen gem. § 39 HOAI Freianlagen. Die zu erbringenden Leistungen für dieses Los sind unter Punkt II.1.4. genauer beschrieben. Der vorliegende Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1-4. Nach Erhalt des Zuschusses des Fördermittelgebers, werden die weiteren Leistungsphasen beauftragt. Der Auftraggeber behält sich daher vor, die Leistungen 5-8 stufenweise zu vergeben. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Für die Maßnahme ist aktuell ein Luftbild auf der Plattform subreport hinterlegt. Ausgearbeitete Konzeptskizzen liegen vor, werden aber erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Zuzüglich dieser Informationen werden Formblättern zur Verfügung gestellt, die zwingend auszufüllen sind.
Auf die Kostengruppe 500 entfallen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
(1) Anzahl Referenzenprojekte Fachplanung Freianlagen für Spiel- und Sportanlagen, mind. LPH 2 bis 8 gemäß § 39 HOAI, LPH 8 abgeschlossen in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. (2 Mindestreferenzen Objektplanung Freianlagen = 16 Punkte, für jede weitere Referenz der Objektplanung Freianlagen je 8 Punkte, es werden max. 3 weitere Referenzen gewertet = max.24 Punkte).
Referenzen mit Bescheinigung des Bauherrn/Auftraggebers zu Einhaltung des Zeit und Kostenrahmens erhalten zusätzliche Punkte. (Je Referenz max. vier weitere Punkte (2 Punkte für Einhaltung Kostenrahmen, 2 Punkte für Einhaltung Zeitrahmen) = max. 20 Punkte), Gewichtung: 60 % (anzugeben mithilfe Formular Referenzen Freianlagenplanung, siehe Anhang)
(2) Anzahl der beschäftigten Berufsträger, (Mindestanzahl zwei Berufsträger = 10 Punkte, für jeden weiteren Berufsträger (max. 6 weitere Berufsträger) je 5 Punkte = max. 30 Punkte.
Gewichtung: 40 % (anzugeben mithilfe Formular Anzahl Berufsträger - siehe Anhang). Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Freianlagenplanung beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem/den obsiegen-dem/n Bieter/n) mit den weitergehenden Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphase stehtauch unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes.
Die ausführliche Bewerberinformation zum Vergabeverfahren kann in den zur Verfügung gestellten Unterlagen eingesehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. (siehe Anlage).
Bieter haben das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. (Siehe dazu nachfolgend unter Mindeststandards)
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 3 Mio. € für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt wird.
1. Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 3 Geschäftsjahren ausreichend Führungskräfte beschäftigt haben (Nachweis Führungskräfte- siehe dazu nachfolgend unter Mindeststandards)
2. Bieter haben nachzuweisen, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren Leistungen erbracht haben, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Nachweis von Referenzprojekten - siehe dazu nachfolgend unter Mindeststandards).
Zu Ziff. 1:
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Führungskräfte (Architekt, Dipl.-Ing./FH/TH, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Zu Ziff. 2:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (gerechnet ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) für die Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauvorhaben Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Freianlagen erbracht haben. Vergleichbare Bauvorhaben sind die Sanierung von Sportanlagen (Stadion) mit Kosten für die Kostengruppe 500 in Höhe von mind. 1 Mio. €. Die Gesamtfläche muss mindestens 7.500 m² betragen. Es müssen mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden.
Für diese Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen Vorplanung bis einschließlich Objektüberwachung des Leistungsbildes Freianlagenplanung (Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 39 HOAI) erbracht worden sein. Bewerbergemeinschaften haben diese Referenz für das Mitglied/die Mitglieder nachzuweisen, die die die Freianlagenplanung für das Stadion erbringen sollen.
Den Teilnahmeanträgen sind - sowohl für die vorstehend beschriebenen mindestens nachzuweisenden Referenzen als auch für weitere Referenzen - kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die Projekte, die erbrachten Architekten-/Ingenieurleistungen, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG).
Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Geltung des HVTG abzugeben (Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.homberg-efze.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.homberg-efze.de