Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung
Örtliche Bauüberwachung
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung bzw. BW 025, Schwedlerbrücke
BW 025, Revitalisierung Schwedlerbrücke
- Örtliche Bauüberwachung
- Formale/technische Planprüfung, Ingenieurtechnische Kontrolle
- Koordinierung Dritter, Koordinierung Verkehrslenkung
- Nachtragsbearbeitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.) oder vergleichbar
1.) Berufshaftpflichtversicherung
2.) Umsatz
3.) personelle Ausstattung
zu 1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 3,0 €,) oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, sofern die geforderten Deckungssummen nicht ausreichen.
zu 2.) Umsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 3.) aktuelle personelle Ausstattung des Büros
1.) Namentliche Benennung und Qualifikationsnachweis
2.) Persönliche Referenzen
Für die vorgesehene örtliche Bauüberwachung und deren Vertretung sind jeweils folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen (für mind. 2 Personen):
zu 1.) namentliche Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation als "Ingenieur/-in"
zu 2.) einschlägige Referenzen nicht älter als 10 Jahre je Person für mind. 1 vergleichbares Projekt,
Vergleichbar sind: Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen der DB + Sanierung von denkmalgeschützten Bauwerken + Neubau Brücke.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit können in Kombination mit mehreren Referenzen erfüllt werden.
"Beratender Ingenieur/-in" oder "Ingenieur/-in" gemäß §75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).