ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25
Feld- und Analyseleistungen zur Grundwassersanierung 01/2022 - 12/2024 zzg. 1 Jahr Verlängerung
HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -
Waldstraße 11
64584 Biebesheim
Deutschland
Feld- und Analyseleistungen im Projekt Sanierung des Rüstungsaltstandortes Hessich Lichtenau-Hirschhagen inkl. Vor- und Nachbereitung: Feldleistungen: - Bereitstellung inkl. An- und Abtransport und Reinigung aller für die Probenahme erforderlichen Geräte und Materialien - Entnahme von Grundwasserproben als Pumpprobenahme mit mindestens 3-fachem Austausch des Pegelvolumens bei Konstanz der elektrischen Leitfähigkeit - Sammlung des Förderwassers, Transport zur Grundwassersanierungsanlage (WAA) und Einleitung in das Absetzbecken der WAA - Entnahme von Grund- und Oberflächenwasserproben als Schöpfprobenahme - Entnahme von Grundwasserproben als Zapfproben mittels der installierten Fördertechnik Ermittlung der Feldparameter - Abstichsmessungen - Erstellung von temporären Bodenluftmessstellen mittels Kleinrammsondierung - Entnahme von Bodenluft-/ Raumluftproben - Entnahme von Feststoffproben - Fachgerechte Lagerung der Proben während der Probenahmekampagnen in geeigneten Probengefäße - Verpackung und Bereitstellung der Proben für den Probentransport - Transport der Proben zum Laborstandort des AN - Dokumentation der Feldarbeiten Analyseleistungen: - Vorbereitung von Probengefäßen (sofern erforderlich) im Labor - Gestellung und Lieferung der Probengefäße inklusive Transportbehälter zum Projektstandort - Abholung der (verpackten) Proben am Projektstandort - Lagerung von Rückstellproben - Durchführung der analytischen Leistungen (inkl. Probenvorbereitung) für Wasser-, Luft- und Feststoffproben - Übermittlung der Untersuchungsergebnisse entsprechend den Vorgaben des AG - Entsorgung der Rückstellproben nach vorgegebenen Fristen
Optionale Verlängerung um ein Jahr (01/2025 - 12/2025)
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Vergabeverfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).