ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0037

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach §98 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25

Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0037
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90733900 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Feld- und Analyseleistungen zur Grundwassersanierung 01/2022 - 12/2024 zzg. 1 Jahr Verlängerung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Hauptort der Ausführung:

HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -

Waldstraße 11

64584 Biebesheim

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Feld- und Analyseleistungen im Projekt Sanierung des Rüstungsaltstandortes Hessich Lichtenau-Hirschhagen inkl. Vor- und Nachbereitung: Feldleistungen: - Bereitstellung inkl. An- und Abtransport und Reinigung aller für die Probenahme erforderlichen Geräte und Materialien - Entnahme von Grundwasserproben als Pumpprobenahme mit mindestens 3-fachem Austausch des Pegelvolumens bei Konstanz der elektrischen Leitfähigkeit - Sammlung des Förderwassers, Transport zur Grundwassersanierungsanlage (WAA) und Einleitung in das Absetzbecken der WAA - Entnahme von Grund- und Oberflächenwasserproben als Schöpfprobenahme - Entnahme von Grundwasserproben als Zapfproben mittels der installierten Fördertechnik Ermittlung der Feldparameter - Abstichsmessungen - Erstellung von temporären Bodenluftmessstellen mittels Kleinrammsondierung - Entnahme von Bodenluft-/ Raumluftproben - Entnahme von Feststoffproben - Fachgerechte Lagerung der Proben während der Probenahmekampagnen in geeigneten Probengefäße - Verpackung und Bereitstellung der Proben für den Probentransport - Transport der Proben zum Laborstandort des AN - Dokumentation der Feldarbeiten Analyseleistungen: - Vorbereitung von Probengefäßen (sofern erforderlich) im Labor - Gestellung und Lieferung der Probengefäße inklusive Transportbehälter zum Projektstandort - Abholung der (verpackten) Proben am Projektstandort - Lagerung von Rückstellproben - Durchführung der analytischen Leistungen (inkl. Probenvorbereitung) für Wasser-, Luft- und Feststoffproben - Übermittlung der Untersuchungsergebnisse entsprechend den Vorgaben des AG - Entsorgung der Rückstellproben nach vorgegebenen Fristen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachweise zur Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Verlängerung um ein Jahr (01/2025 - 12/2025)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

elektronisches Vergabeverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 197-514015
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ASG/92/602 Probenahme und Analytik 2022-2024/25

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht

abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der

Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb

von 15 Kalendertagen nach

Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der

Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der

Antrag ist auch unzulässig, soweit:

- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3

GWB).

Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,

3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom

12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022

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