Abschluss von Versicherungsverträge Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_013
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 140-399592)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Versicherungsverträge
Abschluss von versicherungsverträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja "Vertragsbeginn ist der 01.01.2023 (0.00 Uhr)
Vertragsablauf ist der 01.01.2025 (0.00 Uhr)
Der Vertrag verlängert sich pro Los stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 5 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die maximale Laufzeit dieses Vertrages beträgt insgesamt 4 Jahre, somit endet der Vertrag spätestens am 01.01.2027 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Diese Angaben beziehen sich auf jedes Los."
Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage_04_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer
Anlage_10_Eigenerklärung Eignung (Punkt 2a - Umsatz)
a) Eigenerklärung zum Umsatz in EUR 2019 - 2021 bzw. 2018 - 2020, wenn der Umsatz für 2021 noch nicht vorliegt: Beitragseinnahme auf dem Gebiet der Nicht-Lebensversicherung (Non-Life) der letzten 3 Jahre. Details entnehmen Sie den Mindeststandards.
b) Eigenerklärung zur Solvabilität
Eigenerklärung über ausreichende Solvabilität zu verfügen und dass die Bieterin/der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stets beachtet hat und zukünftig beachten wird.
Anlage 09_Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anlage_04_Referenzliste:
a) Eigenerklärung über entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu verfügen. Bei Bedarf wird der Auftraggeber dazu Nachweise anfordern. Details entnehmen Sie den Mindeststandards.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
220414_BMWI_Eigenerklärung (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen)
Anlage_10_Eigenerklärung Eignung (Punkt 1 sowie 2b)
Solvabilität / Einhaltung Anforderungen der zuständigen nationalen
Aufsichtsbehörde.
Die Versicherungsnehmerin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/
Bietergemeinschaften, die die Anforderungen nach Punkt 2.11.3. lit e. nicht
vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese
ausgeschlossen werden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV).
Die Versicherungsnehmerin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/
Bietergemeinschaften, die die Anforderungen nach Punkt 2.11.3. lit f. nicht
vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese
ausgeschlossen werden.
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Anlage_10_Eigenerklärung_Eignung (Punkt 1)
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf Anforderung der Auftraggeberin beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
- Eignungsnachweise für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten sie/er in Anspruch nimmt (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3).
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Dazu werden gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates zu verfügen
2. Geschäftsbetrieb in Deutschland
Eigenerklärung eine für den Geschäftsbetrieb in Deutschland erforderliche Registrierung der BaFin oder Äquivalent der EU zu verfügen
3. Angabe Registrierungsnummer als Versicherer (Eigenerklärung)
4. Eintragungen Versicherungsregister (Eigenerklärung)
5. Eigenerklärung §§ 123ff GWB. Zusätzlich erfolgt Abfrage gem. Wettbewerbsregister.
Abschluss von versicherungsverträgen
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