VE3084 RLT Terminal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0504-22FAS
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE3084 RLT Terminal
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Neubau von Raumlufttechnischen Anlagen im Terminal 3.
Gesamt Zuluftmenge Geb. 601 und 602 ca. 720.000 m³/h, Abluftmenge
ca. 730.000 m³/h.
Neubau von Entrauchungsanlagen Geb. 601 und 602, 66 Ventilatoren mit
ca. 2.500.000 m³/h
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
RLT Be- und Entlüftungsanlagen:
ca. 2 St. Teilklimaanlage 10.000-30.000 m³/h
ca. 10 St. Teilklimaanlage >30.000-55.000 m³/h
ca. 20 St Präzisionsklimageräte
ca. 30 St Ventialtoren
ca. 25.000 m² Luftkanäle, ca. 20.000 m² Formstücke
ca. 8.000 m Wickelfalz/Flexrohr, ca. 3.000 St Formstücke
Ersteller: FAS-EV Blatt 3/8 RNB_3-stufig_BAU
Gültig ab: 30.05.2022
ca. 3.000 St Brandschutzklappen (alle Abmessungen)
ca. 150 St Brandschutzventile
ca. 500 St Volumenstromregler
ca. 1.600 St Schalldämpfer
ca. 3.500 St Decken-/Schlitzdurchlässe
Entrauchungsanlagen
ca. 60 Entrauchungsventilatoren
ca. 6 Nachströmventilatoren 20.000-40.000 m³/h
ca. 3.500 m² Entrauchungskanäle Stahlblech, ca. 1.000 m² Formstücke
ca. 17.000 m² Entrauchungskanäle L-90, ca. 8.000 m² Formstücke
ca. 800 St Entrauchungsklappen
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich
Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher
Abnahme.
Leistungsbeginn: 1. Quartal 2023
Beginn Montage/Ausführung: 1. Quartal 2023
Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme): 1. Quartal 2026
Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung und des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates erforderlichen Maßnahmen gemäß Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de
bekunden.
Die IBK als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1.
Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das
vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die
Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase
nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO).
Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine IBK übermittelt haben,
werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt
das Risiko der fristgerechten Übermittlung der IBK.
2. Phase - Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die
Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind
nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-
/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der
AzIB bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall
darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die
auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzIB werden auch
alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
- die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzIB werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen
Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur
Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte
Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die
Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die
Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB
erhalten nur diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die von der AG nach
Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen
Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur
Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen
dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt
aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details
siehe AzIB.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder
mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen
Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der
ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung
weiterer Angebote zu erteilen.
Die AG gewährt für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale
Kostenerstattung. Höhe und diesbzgl. Voraussetzungen werden im weiteren
Vergabeverfahren genannt.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren
grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der
Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax
erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere
Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland