Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA) Ergänzungsvereinbarung 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55914
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA) Ergänzungsvereinbarung 03
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA)
Ergänzungsvereinbarung 03
RV Ersatzteile HOA Progress RaIL
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ersatzteilversorgung beim Systemhersteller
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatzteilen für Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA)Ergänzungsvereinbarung 03
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.