Indoorlokalisierung und Navigation (Smile) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53976
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Indoorlokalisierung und Navigation (Smile)
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Software für Indoorlokalisierung und Navigation sowie zugehöriger IT-Dienstleistungen.
Die DB Systel GmbH plant unter dem Titel „Smart Indoor Locationing Everywhere (Smile)“ für Ihre Kunden im DB Konzern eine Plattform für (Indoor)Lokalisierungs- und Navigati-ons-Services einzuführen.
Teil dieser Plattform soll eine Software zur Indoor-Lokalisierung sein, mit welcher eine Indoor-Navigation ermöglicht wird. Anwendungsfälle sind beispielsweise Point-of-Interest Routing & Navigation, barrierefreies Routing & Navigation, nahtlose Navigation zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder Lokalisierung und Navigation im Kontext Kollaborati-on von Personen. Außerdem soll die Software verschiedene Use Cases im Kontext Asset Tracking abbilden. Dazu zählen beispielsweise Lokalisierung von Werkzeug, Materialflussnachverfolgung oder automatisierte Steuerung von Produktionsprozessen.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Software für Indoorlokalisierung und Navigation sowie zugehöriger IT-Dienstleistungen.
Die DB Systel GmbH plant unter dem Titel „Smart Indoor Locationing Everywhere (Smile)“ für Ihre Kunden im DB Konzern eine Plattform für (Indoor)Lokalisierungs- und Navigati-ons-Services einzuführen.
Teil dieser Plattform soll eine Software zur Indoor-Lokalisierung sein, mit welcher eine Indoor-Navigation ermöglicht wird. Anwendungsfälle sind beispielsweise Point-of-Interest Routing & Navigation, barrierefreies Routing & Navigation, nahtlose Navigation zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder Lokalisierung und Navigation im Kontext Kollaborati-on von Personen. Außerdem soll die Software verschiedene Use Cases im Kontext Asset Tracking abbilden. Dazu zählen beispielsweise Lokalisierung von Werkzeug, Material-flussnachverfolgung oder automatisierte Steuerung von Produktionsprozessen.
Die wesentlichen Leistungsinhalte sind hier in dieser Übersicht dargestellt:
• Bereitstellung einer Standard-Softwarelösung im Bereich der Indoorlokalisierung und -navigation sowie den zugehörigen Support inkl. Weiterentwicklung der Standard-Software
• Ergänzende IT-Dienstleistungen (Beratung, Training, Anpassung / Weiterentwicklung), z.B. in Einführungsprojekten der Software bei Kunden des AGs oder abgestimmte Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen an der Software zur Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten und Use-Cases
Der geschätzte Auftragsmenge beträgt: Softwarelösung sowie zugehörige Dienstleistungen für 400 Lokationen / Fläche von 5.200.000 qm über die Laufzeit von 8 Jahren (Hochlauf); Als Höchstmenge: Softwarelösung sowie zugehörige Dienstleistungen für 800 Lokationen / Fläche von 8.000.000 über die Laufzeit von 8 Jahren (Hochlauf)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Indoorlokalisierung und Navigation (Smile)
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.