Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH] Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56777

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH]

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56777
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauüberwachung - Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH]

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem Projekt Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof handelt es sich um eine punktuelle Baumaßnahme im westlichen Gleisvorfeld des Bf Dresden Hauptbahnhof. Es werden 5 Gleise über 4 Gleise überführt. Neben dem Ingenieurbau sind die Bauzustände zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit sowie die zugehörigen OLA- und LST-Zwischenzustände die maßgeblichen technischen Zwangspunkte.

Vergeben werden sollen die folgenden Bauüberwachungsleistungen:

- bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen

- eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung

- bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE

- Leistungen nach BaustellV

- fachtechnische/bauvertragl. Leistungen bei Gebäuden

- fachtechnische/bauvertragl. Leistungen bei Techn. Ausrüstung von Gebäuden

- Abfallmanagement

- Baubetriebsplanung

- umweltfachliche BÜW

- Geotechnische BÜW

- Vermessungstechnische Leistungen der BÜW

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:

80%-Wichtung des Angebotspreises

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.

20%-Wichtung des angebotenen Belegungsfaktors

Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt:

Die "Wertungssumme" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt.

Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus der Hauptbauzeit (H) ohne Vorlauf- und Nachlaufzeit.

Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit.

Das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor erhält 5 Punkte, das Angebot mit dem niedrigsten Belegungsfaktor 0 Punkte, alle weiteren Angebote werden innerhalb der Bewertungsmatrix zwischen > 0 und 5 Punkte linear interpoliert.

Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.

Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-123239
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH]

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/08/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen:

- Gauff Rail Engineering

- DB Engineering & Consulting GmbH

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2022

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