Planungsleistung GTP Amsinckstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50726
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet übertragene Leistungen für die Lph 2. (optional Lph 3/4 und 6/7)
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet übertragene Leistungen für die Lph 2. (optional Lph 3/4 und 6/7)
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Tschechien
NT01 Entwurfsplanung Baulogistik SPMT - Fallgruppenprüfung
Der Ersatzneubau der GTP EU Amsinckstraße muss aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte innerstädtisch vormontiert
werden. Das hohe Transportgewicht muss anschließend über eine innerstädtische Straße zum Einbauort verfahren werden.
Anderweitige Transportsysteme wie bspw. Tieflader sind aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Sperrzeiten des
Straßen- und Bahnverkehrs sowie des Transportgewichts nicht zielführend, sodass seitens des AN im Zuge der Vorplanung ein
Transport mittels Selbstfahrer/ SPMTs als einzige technisch sinnvolle und umsetzbare Lösung empfohlen wird. Aus der Erfahrung
anderer Projekte empfiehlt es sich, mit Beginn der Entwurfsplanung eine gesonderte Fachplanung bei einer Firma mit Erfahrung
aus der Ausführung zu beauftragen, um die Planungstiefe zu erhöhen und die Auswirkungen auf Dritte (z.B. Leitungsbetreiber)
belastbar bewerten und abstimmen zu können.
Die enge Verzahnung der Objektplanung und Tragwerksplanung mit der in der Baulogistik abgefragten Leistung würde beieiner separaten Beauftragung keine klare Trennung der Leistung ermöglichen, wodurch die Haftung nicht klar definiert und dieweitere Gewährleistung nicht möglich wäre.Bei einer separaten Beauftragung wäre aufgrund des erhöhten Koordinationsaufwandes und Umplanung mit signifikantenZusatzkosten zu rechnen. Außerdem birgt die separate Beauftragung ein Risiko im Falle von mangelhafter Leistungserbringung,da eine klare Trennung der Leistung von hauptvertraglich geschuldeter Leistung nich möglich wäre.