2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT_37
Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Im Bauabschnitt 50 wurde geplant, die Station am Ostbahnhof vom Orleansplatz hin zur Friedenstraße zu verlagern. In diesem Zusammenhang muss die dort befindliche Autoreisezuganlage zurückgebaut und an einem Ersatzstandort (geplant in Kempten) gebaut werden. Dies war bei der Angebotslegung noch nicht bekannt.
Die Projektierung dieser zusätzlichen Ersatzmaßnahme hat zahlreiche Auswirkungen auf das Bauvorhaben - so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Aufgrund der Verzahnungen zwischen der ursprünglich projektierten Variante und der Verlagerung der Station Ostbahnhof mit gleichzeitiger Verlegung der Autoreisezuganlage ist es erforderlich, dass diese Ergänzungen bereits jetzt in die Projektsteuerungsleistungen des AN integriert und vom AN entsprechend mitgesteuert werden. Dies gilt um so mehr, als dass der Rückbau der Autoreisezuganlage erst nach Inbetriebnahme des Ersatzstandortes erfolgen kann.
Die potentiellen Auswirkungen der Maßnahme auf das übrige Gesamtprojekt müssen einheitlich gesteuert und in die bestehende Projektsteuerungsleistung integriert werden. Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der Steuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beauftragten Hauptleistungen und der Ersatzmaßnahme aufgrund von termin-, kosten- und qualitätsbezogenen Faktoren aus technischen Gründen nicht möglich, da verschiedene bauliche Maßnahmen teilweise zeitgleich auf einer nur begrenzten Fläche auszuführen sind und der Bauzeitplan sehr eng getacktet ist. Ein zusätzlicher AN müsste sich zudem durch längere Einarbeitung erst umfangreiches Projektwissen aneignen, was zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen würde.