2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT_38
Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Im Bauabschnitt 50 müssen als Ersatz für Betriebseinrichtungen, die aufgrund des PFA 3 Ost am Bf. München-Ost PBf wegfallen, bauliche Maßnamen an der Betriebsstelle Süd vorgenommen werden. Dazu gehören z.B. der Umbau einer Laderampe sowie die Herstellung von Elektranten. Weiter können die Erneuerung von Gleisen in bestehender Lage hinzukommen. Der genaue Umgriff sowie die Finanzierung der Maßnahmen stehen noch nicht fest. Diese Maßnahmen waren bei der Angebotslegung noch nicht bekannt.
Die Maßnahmen in der Betriebsstelle Süd müssen vor dem geplanten Baubeginn am Bf. München-Ost PBf. im 04/2024 fertiggestellt sein, d.h. die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistung sowie das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Aufgrund der sehr engen Terminschiene, des einige Zeit in Anspruch nehmenden durchzuführenden Vergabe- und eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens und des für 04/2024 geplanten Baubeginns am Bf. München-Ost PBf. ist die einheitliche und durchgängige Steuerung der Maßnahmen des Großprojekts mit ihren abwicklungstechnischen und terminlichen Abhängigkeiten und der besonderen Komplexität der aufeinander aufbauenden Ausführungsschritte unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherstellung der dem Projekt zugeordneten, insbesondere wirtschaftlichen Ziele. Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung erst umfangreiches Projektwissen aneignen. Die Kosten einer adäquaten Einarbeitung eines neues AN würde zum einen die voraussichtlichen Kosten der Nachtragsleistung überproportional erhöhen und zum anderen würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Durch einen Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der Steuerungsleist.