2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT_40
Der AN ist mit der Erbringung der Terminsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Während der Projektbearbeitung hat sich ergeben, dass das Projekt "Weichentrapez Hirschgarten" zusammen mit der Inbetriebnahme Gleis 1 (Gleisverschwenkung)/Bph. 1.2.3 im Bereich oberirdisch West erfolgen muss. Zur Inbetriebnahme Gleis 1 muss zunächst das Weichentrapez (41W71-41W74) der Strecke 5540 außer Betrieb und dann das neue Weichentrapez (62W603/604-62W601/602) in Betrieb genommen werden. Ein Gleiswechsel wäre sonst nur noch vor der Hackerbrücke (ca. km 1.000) und nach dem Bf Pasing (ca. km 7.000) möglich. Um diese Umsetzung zu ermöglichen, muss zuerst die PT1-Planung beider Maßnahmen zusammengeführt und anschließend beide Maßnahmen in enger Abstimmung erfolgen.
Aufgrund der Verzahnungen zwischen der Bauphase 1.2.3 und der hier genannten Maßnahme des Weichentrapez Hirschgarten ist es erforderlich, dass eine Ergänzung in der Terminsteuerungsleistungen des AN integriert und vom AN entsprechend mitgesteuert werden.
Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf den Bereich der Termine zu steuern, sodass der parallel Ablauf sowie die Abhängigkeiten der Maßnahmen im Bereich oberirdisch West und des Weichentrapez Hirtschgarten verfolgt und gesteuert werden können.Ein Wechsel des AN hinsichtlich der Terminsteuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den Hauptleistungen und den Maßnahmen des Weichentrapez Hirschgarten aufgrund der erforderlichen Zusammenlegung der Planungsschritte und der eng abgestimmten Durchführung der anschließenden Maßnahmen aus technischen Gründen nicht möglich. Ein zusätzlicher AN müsste sich durch längere Einarbeitung erst umfangreiches Projektwissen aneignen. Die Kosten einer adäquaten Einarbeitung würden die voraussichtlichen Kosten der Nachtragsleistung überproportional erhöhen. Zudem würde es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf kommen.