Umweltplanung Umbau Knoten Riesa Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60336
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltplanung Umbau Knoten Riesa
Umbau Knoten Riesa (VDE 9) - Umweltplanungen
Riesa, Röderau, Zeithain, Glaubitz
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Umbau des Knoten Riesa zwischen Riesa (e) und Zeithain Bogendreieck (e) auf der ABS Leipzig – Dresden (VDE9). Ziel ist die Herstellung der Geschwindigkeit von vmax = 200 km/h auf der Strecke 6363 Leipzig – Dresden zur Erhöhung der Streckenkapazität und Betriebsqualität sowie zur Reduzierung des Instandhaltungsaufwandes und der Fahrzeit im Schienenpersonenfernverkehr. Darüber hinaus erfolgt die Änderung des Trassenverlaufs einer Kreisstraße und Neubau einer Stadtstraßenverbindung aufgrund der Auflassung von Bahnübergängen.
Folgende Leistungsbestandteile sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
- Fachbeitrag zum Artenschutz
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- LBP
- SPA-Verträglichkeitsstudie
- UVP-Bericht
- Fachbeitrag WRRL
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
5%-Wichtung des angebotenen Stundensatzes Planungsleiter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhält höchste Stundensatz
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz interpoliert
10%-Wichtung des angebotenen Stundensatzes Fachplaner
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhält höchste Stundensatz
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz interpoliert
5%-Wichtung des angebotenen Stundensatzes wirtsch./techn. Mitarbeiter (Zeichner)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhält höchste Stundensatz
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz interpoliert
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärung, dass das Unternehmen den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhält und diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholt und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegt, Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erfahrungen des Büros in der Umweltplanung für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU):
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für Umbau- bzw. Neubauarbeiten mit einem Leistungsumfang „Umweltplanung“ und einem Wertumfang von mindestens 0,25 Mio € netto die in den in den letzten 8 Jahren abgeschlossen worden sind
Benennung des beabsichtigten einzusetzenden qualifizierten Personals:
1. Planungsleiter:
- Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten welche die Erstellung von Umweltplanungen und Umweltgutachten mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Umweltverträglichkeitsstudie/UVP-Bericht
- Fachbeitrag Artenschutz
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zusätzlich werden Erfahrungen bei der Erstellung von Fachbeiträgen WRRL vorausgesetzt.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in der Vorplanung und Genehmigungsplanung – Teil Umwelt bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang von mindestens 0,25 Mio € netto die in den in den letzten 8 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Wertumfang bezieht sich auf die Umweltplanung.
Als Leiter Umweltplanung gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul-/Hochschulabschluss Fachrich-tung Ökologie und Umweltplanung
oder (Dipl.-) Ing. für Landschaftsplanung
oder (Dipl.-) Ing. für Landespflege
oder (Dipl.-) Landschaftsarchitekt
oder (Dipl.-) Geograph
oder (Dipl.-) Ing. für Geoökologie
oder (Dipl.-) Biologe
und/oder einer Promotion zu einem Thema der Umweltplanung
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen.
2. Fachplaner:
Ingenieur mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Umweltplanungen für Eisen-bahninfrastrukturunternehmen (EIU), die Berufserfahrung ist über eine Referenzliste von mindestens 2 Projekten nachzuweisen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang der Umweltplanung von mindestens 0,1 Mio € netto die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leis-tungen, zum Inhalt hatten anerkannt. Zusätzlich werden Erfahrungen bei der Erstellung von Fachbeiträ-gen WRRL vorausgesetzt.
Als Planer/Fachplaner Umweltplanung gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul-/Hochschulabschluss
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.