ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53014
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Köln
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Oberleitungsarbeiten
hier: MKA 6: Rückbau Signale und Signalkabel alt Signaltragwerk
(MKA 6_4)
Die Bestandszugdeckungssignale in den Signaltragwerken in der Bf-Halle müssen bis zur IBN in Betrieb bleiben. Deshalb können die Bestandskabel und Signale erst dann zurück gebaut werden. Die neue ZDS können aufgrund der Verdeckung der Signalsicht und auch aus Gewichtsgründen nicht vorher schon aufgehangen werden. Aufgrund der Verschiebung der Lasten im Signaltragwerk ist eine vollständige neue Regulierung notwendig. Aktuell befinden sich an den Kettenwerke die alten und neuen Zuleitungen sowie einseitig noch ein zusätzliches Seil der Konstruktion. Insgesamt sind es Signalkabel an 8 Tragwerken und 47 Bestand ZDS. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der OLA in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.