Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) inkl. faunistischer-floristischer Kartierung und FFH-Vorprüfung. Referenznummer der Bekanntmachung: FB 310-B45-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) inkl. faunistischer-floristischer Kartierung und FFH-Vorprüfung.
Der Ausbau der B 45 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf aufgeführt.
Gefordert ist eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. artenschutzrechtlicher Potentialabschätzung, eine faunistische-floristische Kartierung unter Anwendung des Leitfadens „Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen“ von Hessen Mobil, 2020 sowie eine FFH-Vorprüfungen für ein FFH-Gebiet und ein SPA-Gebiet.
Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erfolgen.
Geschätzter Gesamtwert in EURO:
140.000 € (inkl. 5% Nebenkosten)
Landkreis Darmstadt Dieburg, B 45 zwischen Dieburg und Groß Umstadt
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme „B 45 Ausbau Dieburg – Groß-Umstadt“ ist durch das Büro eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. Unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sollen durch den Planer Verkehrsanlagen anschließend in Zusammenarbeit mit dem AN verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit geprüft werden.
Der Suchraum der UVS umfasst ein Gebiet zwischen Dieburg, Semder Kreuz und Groß-Umstadt mit insgesamt 681 ha.
Im Zuge der Bearbeitung der UVS sind darüber hinaus begleitend die folgenden Fachbeiträge zu erbringen:
1) Faunistische-floristische Kartierung
Die Kartierleistungen umfassen:
- Horstkartierung und Baumhöhlenkartierung
- Avifauna
- Fledermäuse
- Haselmaus
- Biber
- Amphibien
- Reptilien
- Fische und Rundmäuler
- Schmetterlinge
- Libellen
- Heuschrecken
- Flora
Die Nutzungstypen- und Biotopkartierung umfasst einen Untersuchungsraum von 519 ha.
2) Im Rahmen der Linienbestimmung ist das Ausbauvorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Natura 2000-Gebieten durch eine FFH-Vorprüfung zu untersuchen. Diese sind:
- FFH-Gebiet Untere Gersprenz (6019-303)
- SPA-Gebiet Untere Gersprenzaue (6119-401)Die FFH-Vorprüfungen erfolgt für ein FFH-Gebiet und ein SPA-Gebiet.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben.
Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Angebote nur in elektronischer Form zulässig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ein entsprechender Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall,
Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn,
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
Eigenerklärung zur Eignung,
Erklärung zu RU-Sanktionen bei der Vergabe gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. € nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert.
Anlage C_III.3_Erklaerung_Bieter-_Arbeitsgemeinschaft
Anlage C_III.4_EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Anlage C_III.5_Verzeichnis Eignungsleihe
Anlage C_III.10_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien für das Projektleiterteam (Projektleiter, Stellv. Projektleiter): Nachweis einer beruflichen Qualifikation zur Erbringung der geforderten Leistung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Nachzuweisen durch Vorlage eines Lebenslaufs, aus dem sich die Ausbildung und persönliche Referenzprojekte ergeben
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
- Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten (siehe Mindestbedingungen)
Es handelt sich um mindestens 2 Referenzprojekte über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare eigene Leistungen (Angabe des Leistungszeitraums und des eigenen Leistungsanteils im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Tätigkeit als Unterauftragnehmer).Es sind dargestellt der Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO sowie Name und Anschrift des Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern); Die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
- Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 in Kraft getreten zum 01. September 2021
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB) inkl. Technischen Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft).
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Trakt 5, 1 OG
Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebot erfolgt gem. § 55 VgV. Die Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in der Anlage C_III.5_Verzeichnis Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Angebotsabgabe diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage C_III.10_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in der Anlage C_III.4_EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe der Anlage C_III.7_Eigenerklaerung_zur_Eignung versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Angebot vorzulegen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter müssen im Angebot nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E33634639 von der Vergabeplattform subreport ELViS heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar. Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de/E33634639
Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen. Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss. Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Bearbeitungsfrist in Textform per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E33634639
zur Verfügung gestellt!
ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de/E33634639 Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Der Auftraggeber wird bei Bedarf mit allen Bietern, deren Angebote nicht ausgeschlossen wurden, Bietergespräche für Präsentation und Rückfragen durchführen. Verhandlungen werden nicht stattfinden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]