NVV – Haltestellen-Qualitätssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 4640
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
NVV – Haltestellen-Qualitätssicherung
Der Dienstleistungsvertrag umfasst die Bushaltestellen-Qualitätssicherung von ca. 5.771 Bushaltestellenpositionen in den 5 Landkreisen „Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner“ sowie NVV relevante Haltestellen in der Stadt Kassel – im Verbundgebiet der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH.
Darüber hinaus umfasst die vertragsgegenständliche Leistung die Pflege und Sauberhaltung der rund 95 Bahnstationen im NVV-Tarifgebiet in den 5 Landkreisen „Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Waldeck-Frankenberg“ sowie im Großraum Kassel.
überwiegend Verbundgebiet der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Die zu erbringende Leistung umfasst die Bushaltestellen-Qualitätssicherung (Bus-, AST- und SEV-Haltestellen) von ca. 5.771 Bushaltestellenpositionen und ca. 286 Bahnstationenpositionen in den 5 Landkreisen „Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner“ sowie NVV-relevante Haltestellen und Stationen in der Stadt Kassel – im Verbundgebiet der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH.
Die bestehende Qualität der Bushaltestelleninfrastruktur in den 114 nordhessischen Gemeinden und Städten – mit insgesamt 902 Ortsteilen – soll mit der vertragsgegenständlichen Dienstleistung gesichert werden. Die Haltestellen- und Stationsinfrastruktur umfasst derzeit ca. 3.414 Haltestellen bzw. 5.771 Haltestellen-Positionen, ca. 1.269 Vitrinen, 2.883 Bänke sowie 2.481 Fahrgast-Wartehallen.
Darüber hinaus umfasst die vertragsgegenständliche Leistung die Pflege und Sauberhaltung der rund 95 Bahnstationen im NVV-Tarifgebiet in den 5 Landkreisen „Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Werra-Meißners und Waldeck-Frankenberg“ sowie im Großraum Kassel. Dies beinhaltet die Beseitigung von Graffiti und Schmierereien am Bahnsteigmobiliar sowie an den Personenunterführungen, Wänden der Treppenaufgänge und Stützwänden.
Die Qualitätssicherung basiert auf den beiden im NVV bereits bestehenden elektronischen EDV-Systemen „NVV-5-Minuten-Garantie“ (QMS - Qualitätsmanagementsystem“) und „NVV-HaltestellenInfo“ (Haltestellenmanagementsystem).
Die vertragsgegenständliche Dienstleistung umfasst die:
- Aufnahme von Schäden an der Haltestelleninfrastruktur in die NVV-5-Minuten-Garantie (Schadensmeldung);
- Reparatur und Wartung der Haltestelleninfrastruktur;
- Dokumentation der Umsetzung der Reparatur- und Wartungsdienstleistungen in der NVV-5-Minuten-Garantie,
- Aktualisierung der Haltestellendaten in der NVV-HaltestellenInfo (Pflege der NVV-HaltestellenInfo-Datenbank);
- Lagerhaltung von Haltestelleninfrastruktur/-materialien ;
- Abrechnungsverfahren (Abrechnung der verbauten Materialien) gegenüber dem Auftraggeber und Dritten;
- Berichtswesen gegenüber dem Auftraggeber und Dritten.
Hinzu kommen noch ca. 439/236 Haltestellenpositionen/Haltestellen außerhalb des Gebietes des NVV, die durch Bus-/AST-Linien des NVV bedient werden. Hier werden jedoch keine Reparaturen durchgeführt, sondern allein die Integration / Dokumentation in der NVV-HaltestellenInfo gepflegt. Es handelt sich hierbei um:
- 58/28 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Kreis Höxter (Kommune Warburg),
- 156/90 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Landkreis Göttingen (Kommunen Hann. Münden, Staufenberg),
- 18/9 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Landkreis Northeim,
- 7/4 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Vogelsbergkreis,
- 58/32 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Hochsauerlandkreis,
- 13/6 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Landkreis Fulda,
- 11/7 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Landkreis Marburg Biedenkopf,
- 20/8 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Unstrut-Hainich-Kreis,
- 88/47 Haltestellenpositionen/Haltestellen im Wartburgkreis.
Die Dienstleistung umfasst die Beseitigung von Graffiti und Schmierereien am Bahnsteigmobiliar – NVV-Fahrgastinformationsvitrinen, Fahrgastunterstände, Windschutzanlagen, Bike&Ride-Anlagen, Fahrradboxen, Abfallbehälter – sowie an den Personenunterführungen, Wänden der Treppenaufgänge und Stützwänden an den rund 95 Bahnstationen im NVV-Gebiet.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr zu, d.h. bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029. Die Ausübung der Option durch den Auftraggeber erfolgt jeweils schriftlich bis zum 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 eingehend beim Auftragnehmer.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr zu, d.h. bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029. Die Ausübung der Option durch den Auftraggeber erfolgt jeweils schriftlich bis zum 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 eingehend beim Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter*innen: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 29.05.2022.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zu-verlässigkeit (für ausländische Bieter*innen: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der / die Bieter*in zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 29.05.2022.
- Angabe von erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Haltestelleninfrastruktur von Bahnstationen und/oder ÖPNV-Haltestellen (z.B. Reparatur, Instandhaltung, Reinigung, Aushang von Fahrplanmedien) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2019, 2020, 2021) vor dem in Ziffer 7 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Dienstleistungen (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht.
- Sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein
wertbares Angebot vor!
-> Anlage B zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“): Das Preisblatt Anlage B zum
„Angebotsschreiben" ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen (ExcelTabelle). In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
- Die Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- falls einschlägig: konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“, siehe Vergabeunterlagen
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum
„Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden)
- Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und
Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)