Bereitstellung von Mobilfunkdiensten (SIM-Karte und zugehörige Dienstleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: PRO-008289
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6913440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ecb.europa.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Mobilfunkdiensten (SIM-Karte und zugehörige Dienstleistungen)
I) Bereitstellung mobiler Sprach- und Datenkommunikationsdienste, einschließlich:
a) Zugang zu Mobilfunk-Sprach- und Datendiensten mit globaler und insbesondere europäischer Abdeckung;
b) Lieferung und Unterstützung von SIM-Karten (physische SIM und digitale SIM (eSIM));
c) Nutzungsberichterstattung;
d) Ersetzung und Migration der aktuellen SIM-Karten der EZB und zugehörige erforderlicher Dienstleistungen (sowohl Sprach- als auch Daten);
e) Abdeckung des internen Mobilfunknetzes (Installieren, Betrieb und Wartung der entsprechenden Mobilfunkübertragungstechnologie (in der Regel „Basisstationen“) innerhalb der Räumlichkeiten der EZB;
II) Bereitstellung verwalteter SIM-Kartendienste:
Die vor Ort zu erbringenden Dienstleistungen sind hauptsächlich in zwei Räumlichkeiten der EZB im Raum Frankfurt/Main und auf Anfrage an den Ausweicharbeitsplätzen des EZB-Büros, der sich ebenfalls in Frankfurt befindet, zu erbringen;
III) Bereitstellung von Beratungsdiensten im Zusammenhang mit dem Mobilfunk;
IV) Übergangsdienstleistungen.
Die EZB plant den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Erstlaufzeit von zwei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 2 x 12 Monate.
Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND.
Die EZB verwendet etwa 6 425 SIM-Karten.
Mobilfunkdienste:
Der Rahmenvertrag umfasst Folgendes:
• Bereitstellung von SIM-Karten (physische und digitale (eSIM) für die Sprach- und Datennutzung in Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets, Notebooks usw. in allen Marktstandardgrößen;
• Bereitstellung eines einmaligem vorrangigen Zugang gemäß Ziffer 6 Abs. 1 und Absatz 6 Abs. 2 Nr. 9 des Post- und Kommunikationssicherungsgesetzes (Postal and Telecommunications Services Act) PTSG vom 24.03.2011, für alle SIM-Karten auf SIM-Kartenbasis. (https://www.bundesnetzagentur.de/EN/Areas/Telecommunications/Companies/ServicerProviderObligation/PublicSafety/SecuringProvisionTC/SecuringProvisionTC-node.html)
• Ermöglichung der Abdeckung des internen Mobilfunks (Mobiltelefonie und Datenkommunikation) in allen Räumlichkeiten der EZB auf ausgezeichnetem Niveau. Weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 2.9.
• mobile Sprachkommunikationsdienste für physische und digitale (eSIM) SIM-Karten
Letzteres umfasst:
— Mobilfunk- und SMS-/MMS-Kommunikation von einer EZB-Mobilfunknummer überall auf der Welt zu einer beliebigen Telefonnummer auf der Welt;
— Inbound-Sprach- und SMS-/MMS-Kommunikation an eine EZB-Mobilfunknummer, die sich irgendwo auf der Welt aus befindet, von einer beliebigen Telefonnummer auf der Welt;
— WLAN-Anruf-Kommunikation von einer beliebigen Mobilfunknummer der EZB überall auf der Welt, falls das entsprechende Gerät mit WLAN verbunden ist;
— Postfachankündigungen in englischer Sprache (obligatorisch) und in anderen Sprachen (d. h. Deutsch);
— mobile Datenkommunikation mit/von einer Mobilfunknummer der EZB überall auf der Welt. Bei dem Mobiltelefon kann es sich um ein Mobiltelefon, ein Smartphone, Tablet, ein Laptop (mit Modemkarte) oder jedes mit SIM-Karte und/oder eSIM-Möglichkeit ausgestattete Mobilgerät handeln;
— Austausch und Migration der aktuellen SIM-Karten/eSIM der EZB und zugehörige geforderte Dienstleistungen (Stimme und Daten);
— Hotline-Dienste zur Unterstützung der autorisierten EZB-Mitarbeiter während 365 Tagen/Rund um die Uhr per Telefon (Zulassung per „Kundenpasswort“);
— Berichterstattungsdienste;
— Bereitstellung und Zugang zu einem Telecom Expense-Management-Portal;
— Rechnungsstellungsdienste;
— auf Anfrage der EZB Sperrung bestimmter Prämienlinien (z. B. 0190-XXX usw.) für alle oder spezifische SIM-Karten. Die EZB kann auch verlangen, bestimmte Dienstleistungen (d. h. Gebühren/Zahlungen usw.) zu sperren, die durch spezielle Höchsttariflinien erbracht werden.
Verwaltete SIM-Kartendienste:
Der Auftragnehmer soll verwaltete SIM-Kartendienste in den Räumlichkeiten der EZB erbringen. Im normalen Betrieb ist die Dienstleistung an zwei EZB-Bürostandorten in Frankfurt am Main zu erbringen.
Auf Anfrage der EZB ist die Dienstleistung im Bürostandort (ORS) der EZB zu erbringen, entweder zusätzlich zu den beiden normalen Standorten oder nur im ORS.
Die derzeitigen beiden Bürostandorte für verwaltete SIM-Kartendienste sind:
A) Hauptgebäude: Sonnemannstrasse 20, 60314 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND;
B) Eurotower: Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND.
Die EZB behält sich das Recht vor, die Standorte nach internen Anforderungen zu ändern.
Beratungsleistungen in Bezug auf Mobilfunk:
Auf Anfrage soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Mobilfunk für die Bereitstellung, Problemermittlung und/oder Weiterentwicklung von SIM-Karten-bezogenen Dienstleistungen erbringen.
Übergangsdienstleistungen:
Auf Anfrage erbringt der Auftragnehmer Übergangsdienstleistungen im Zusammenhang mit den SIM-Karten und den zugehörigen Managementdiensten:
i) zu Beginn des Auftrags vom aktuellen zu diesem neuen ausgeschriebenen Dienstleister (einschließlich Portierung) und
ii) am Ende des Auftrags, um eine nahtlose Erbringung von Dienstleistungen mit einem ausgeschriebenen neuen Dienstleister (einschließlich Portierung) zu ermöglichen.
Die in den Ausschreibungsunterlagen besonders aufgeführten Dienstleistungen können von der EZB oder im Namen der EZB von einem von der EZB ordnungsgemäß bevollmächtigten Dritten (z. B. verwalteter Dienstleister) angefordert werden.
Weitere Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen, die online verfügbar sind.
Der Vertrag kann mit auf Wunsch der EZB gemäß Abschnitt 12.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der EZB verlängert werden, indem die EZB einen Monat vor Ablauf dieses Vertrags oder einer Verlängerung dieses Vertrags eine Vorankündigung ausgibt. Auf jeden Fall darf die Gesamtlaufzeit des Vertrags einschließlich aller Verlängerungen 48 Monate nicht überschreiten.
Wie in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wie in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.
Gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurfs. Siehe Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Nutzung der Verlängerungen dieses Vertrags, wie angegeben, wird die nachfolgende Bekanntmachung in ca. 24, 36 oder 48 Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Dieses Ausschreibungsverfahren wird durch das elektronische Ausschreibungssystem („e-tendering“) der EZB geführt, auf das über folgende Internetadresse zugegriffen werden kann:
http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/sourcing/html/index.en.html
Wenn Sie das elektronische Ausschreibungssystem der EZB noch nicht genutzt haben, müssen Sie sich über den obigen Link registrieren (klicken Sie auf „Register“ (Registrieren)). Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine automatisierte Benachrichtigung mit Ihren Benutzerdaten zur Anmeldung (klicken Sie auf „Login“ (Anmelden)) und um auf die Ausschreibungsunterlagen zuzugreifen. Es wird auf Folgendes hingewiesen:
— Eine Registrierung für das oben genannte System ist nur einmal erforderlich, und Sie können Ihre Benutzeranmeldeinformationen in allen zukünftigen Verfahren der EZB, die über das oben genannte System durchgeführt werden, wiederverwenden. Bitte bewahren Sie daher Ihre Benutzerdaten für die Zukunft auf;
— Für den Fall, dass Sie in der Vergangenheit an früheren EZB-Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben, die über das vorherige Online-System der EZB durchgeführt wurden, müssen Sie sich dennoch noch einmal am elektronischen Ausschreibungssystem der EZB unter der oben genannten Adresse registrieren;
— Ihre einfache Registrierung jedoch entspricht nicht einer Bewerbung. Sie müssen Ihr Angebot über das elektronische Ausschreibungssystem der EZB gemäß den Anweisungen in den Ausschreibungsunterlagen einreichen.
Die Systemreferenznummer für die obige Beschaffung lautet:
RFX-PT-2022-000044: PRO-008289-Mobile communication SIM card
Um die Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen, melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort beim elektronischen Ausschreibungssystem der EZB an. Erweitern Sie das Feld „Public Tenders – Upcoming Events“ (Öffentliche Ausschreibungen – Bevorstehende Veranstaltungen). Klicken Sie auf „Click to request an invitation to this event“ (Klicken Sie, um eine Einladung zu diesem Ereignis anzufordern) für das obige Verfahren und schließen Sie das neue Fenster, das sich öffnet. Sobald die Anfrage abgeschlossen ist (dies kann einige Minuten dauern), ändert sich der Status der Teilnahmeanfrage in „Invited“ (Eingeladen) und die RFx-Dokumentation wird über die RFx-Registerkarte zugänglich sein.
Unter dem oben angegebenen Link finden Sie auch alle Handbücher mit Einzelheiten zur Systemanwendung und die Kontaktdaten des technischen Kundendiensts.
Sollten Sie technische Hilfe bei der Verwendung des Systems benötigen, wenden Sie sich bitte an das technische Support-Team der EZB unter [gelöscht] unter Angabe der Referenznummer und des aufgetretenen Problems.
Alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit diesem Beschaffungsverfahren und dem Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind als Nachricht über das elektronische Ausschreibungssystem der EZB einzureichen (unter der Registerkarte „Discussion“ (Diskussion)).
Die EZB ist bestrebt, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten, kann jedoch eine minimale Antwortzeit nicht garantieren. Die EZB ist nicht verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die weniger als 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote eingehen.
Das Ausschreibungsverfahren steht gleichermaßen natürlichen oder juristischen Personen offen, die ihren Sitz oder ihren Standort in der Europäischen Union haben, sowie allen natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihren Standort in einem Land haben, das das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO ratifiziert oder mit der Europäischen Union ein bilaterales Abkommen über das Beschaffungswesen geschlossen hat, und zwar nach den in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Bedingungen.
Das Ausschreibungsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem EZB-Beschluss 2016/2 über die Festlegung der Vergaberegeln (in der geänderten Fassung) durchgeführt, welches auf der EZB-Website unter http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/tenders/html/index.en.html zur Verfügung steht.
Und in EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02016D0002-20200501
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6913440
Internet-Adresse: http://www.ecb.europa.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strasbourg Cedex
Postleitzahl: 67001
Land: Frankreich
Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 34 Absatz 1 oder dem ersten Satz von Artikel 34 Absatz 3 des Beschlusses EZB/2016/2 über die Festlegung der Vergaberegeln, in geäderter Fassung. Weitere Anforderungen sind in Artikel 39 dieses Beschlusses aufgeführt. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten hat keinen Einfluss auf die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6913440
Internet-Adresse: http://www.ecb.europa.eu