Ausrüstung von 11 Straßenbahnhaltestellen - Bau Bahnsteiganlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 135/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 11 Straßenbahnhaltestellen - Bau Bahnsteiganlagen
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die
nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 11 Straßenbahnhaltestellen:
Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche,Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg. hier Bau Bahnsteiganlagen: Für die
Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem
Bahnsteig notwendig.
Frankfurt am Main
Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem
Bahnsteig notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstung von 11 Straßenbahnhaltestellen - Bau Bahnsteiganlagen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland