Rahmenvertrag 2022-2026 für die Belieferung von Stickstoff und Miete dazugehöriger Tanks Referenznummer der Bekanntmachung: 21/50089721
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag 2022-2026 für die Belieferung von Stickstoff und Miete dazugehöriger Tanks
Zur Ausschreibung kommt der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den
Bezug von flüssigem Stickstoff (LN2) der Qualität 5.0 (99,999 Reinheit) mit einem
jährlichen Bedarf von ca. 1.000.000 Liter.
Neben dem Bezug von flüssigen Stickstoff sollen ebenfalls die dazugehörigen Tanks
über die gesamte Vertragszeit gestellt und gewartet werden.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Lieferung erfolgt an die jeweils definierten Standorte der Tankanlagen
Vertragsdauer: 4 Jahre
Der Vertrag endet dann mit Ausschöpfung der geschätzten Gesamtbedarfsmenge (4
Millionen Liter über 4 Jahre) bzw. spätestens nach vier Vertragsjahren.
Vorstehend genannte Bedarfswerte sind Schätzwerte, ermittelt aus den Verbräuchen
der zurückliegenden Jahre, bzw. errechnet aus den zu erwartenden Verbräuchen.
Von Seiten des Auftraggebers kann die Abnahme dieser Mengen nicht garantiert
werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers für diese
Mengen.
Zurzeit befinden sich an verschiedenen Standorten auf dem Gelände der GSI hierfür
drei gemieteteTankanlagen der Größe 10.500 Liter, 13.500 Liter und 30.000 Liter.
Das Einbinden der Tankanlage in das LN2 Versorgungsmanagement der GSI soll gemäß veröffentlichter Leistungsbeschreibung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - siehe GSI Formblätter im Dokument "GSI_Eignung.docx"
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt -
siehe GSI Formblätter im Dokument "GSI_Eignung.docx"
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage 2_Angebotsformblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): bitte ausgefüllt einreichen
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) -
siehe GSI Formblätter im Dokument "GSI_Eignung.docx"
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
siehe GSI Formblätter im Dokument "GSI_Eignung.docx"
- Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer inkl. Verfügbarkeitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur wenn zutreffend bitte ausgefüllt einreichen -
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
siehe GSI Formblätter im Dokument "GSI_Eignung.docx"
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach RV-Ablauf in Q3 2026
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei "Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wertung:
Aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen dem Angebot des Bestandsdienstleisters, der bereits seine Tanks bei dem AG aufgebaut hat und einem neuen Anbieter für den diese Kosten extra anfallen würden, wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes unter Berücksichtigung des fairen Wettbewerbes die Wertung in 2 Stufen erfolgen:
1. Stufe:
Wertung der Gesamtsummen der Positionen 1-3 im Angebotsformblatt (Anlage 2)
Wertungspreis 100% =
Gesamtpreis Pos. 1 - "Produktpreis Stickstoff 5.0, tiefkalt flüssig"
+ Gesamtpreis Pos. 2 - "Transportkosten, nur bei Abruf durch AG oder Erreichen
des Minimalstandes"
+ Gesamtpreis Pos. 3 - "Tankmiete aller 3 Tanks"
Der AG behält sich vor ggf. eine Aufklärung gem. § 60 VgV bereits auf dieser Stufe durchzuführen.
Sollte der Bestandsdienstleister bereits an dieser Stelle das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben, so erhält er den Zuschlag.
2. Stufe:
Sollte dies nicht der Fall sein, so erfolgt eine 2. Wertungsstufe OHNE den aktuellen Bestandsdienstleister. Auf dieser erfolgt eine Summierung aller Preispositionen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Wertungspreis 100% =
Gesamtsumme der Positionen 1 -4 des Angebotsformblattes (Anlage 2)
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRWY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland