Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021)
Einkaufsdienstleistungen für allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf, und Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik)
Der Auftragnehmer (i. F. Einkaufsdienstleister) hat für den Auftraggeber die möglichst umfassende Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf und Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf, Wirtschaftsbedarf sowie Investitionsgüter beträgt derzeit ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto pro Jahr. Dem zukünftigen Einkaufsdienstleister wird ein Umsatzvolumen, welches mit dessen Vertragspartnern umgesetzt wird, von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr vom Auftraggeber zugesagt.
Zweimalige Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre seitens des Auftraggebers, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit seitens des Auftraggebers gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Der Bieter hat mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 einzureichen (Anlage 12).
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 1,5 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung (Anlage 07) ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 10) ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Liste "Referenzprojekt - Einkaufsdienstleistungen des Bieters im Jahr 2021" als Beleg für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 9):
- Name des Referenznehmers,
- Referenzgeber (mindestens 10 Krankenhäuser, davon 5 öffentliche Auftraggeber),
- Erbringungszeitraum,
- Komplexität der Krankenhäuser (1.000 oder mehr stationäre Betten, Allg. Chirurgie, Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Endoskopie),
- Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- Warenkorbwert (Der Bieter hat den Warenkorbwert für einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Musterwarenkorb anzugeben. Der Wert des Warenkorbs, der mit dem Musterwarenkorb aus Anlage 3a übereinstimmt, darf [Betrag gelöscht] EUR Netto nicht übersteigen).
Jeder Bieter muss mindestens für das Jahr 2021 eine Referenz einreichen, aus der sich ergibt, unter welchen Rahmenbedingungen er einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Warenkorb eingekauft hat.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem jeweiligen Zeitraum (2021) mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen für mehrere (mindestens zehn) Krankenhäuser (gemeint sind einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünde von Krankenhäusern) war oder ist. Diese Referenzliste wird nach folgenden Unterkriterien geprüft:
• Die in der jeweiligen Referenzliste für das Jahre 2021 aufgeführten Einrichtungen müssen die geforderten Komplexitätsanforderungen erfüllen.
• Mindestens 5 der in der jeweiligen Referenzliste aufgeführten Einrichtungen müssen ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein.
• Der Bieter bestätigt, dass der Wert des Referenzwarenkorbes den angegebenen Maximalpreis nicht überschreitet. Abgefragt wird damit eine Bestätigung, dass der Auftraggeber einen Einkaufserfolg bei Einkäufen zu den Konditionen des Bieters gemäß den angegebenen Referenzprojekten im Jahr 2021 erreicht haben. Der anzugebene Warenkorbpreis darf die Summe von [Betrag gelöscht] Euro netto nicht übersteigen.
Aufgrund der Verordnung EU 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland vergeben werden. Es gilt, für Vergaben über dem EU-Schwellenwert, ein Zuschlagsverbot sowie ein Vertragserfüllungsverbot für Verträge die über den 10.10.2022 hinausgehen. Dementsprechend ist die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte Eigenerklärung bzgl. der Russland-Sanktion für ein zuschlagsfähiges Angebot durch den Bieter auszufüllen (Anlage 14).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Vergabe-Plattform "subreport ELViS". Fragen zu der Ausschreibung, den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabe-Plattform „subreport ELViS“ an die Kontaktstelle zu richten. Auch Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de rVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)