Gerätemanagement/Gerätebewirtschaftung Medizintechnik
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreisklinik-gg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätemanagement/Gerätebewirtschaftung Medizintechnik
Gerätemanagement/Gerätebewirtschaftung Medizintechnik
Servicevertrag betreffend das Gerätemanagement/ die Gerätebewirtschaftung der Medizintechnik in der Kreisklinik Groß-Gerau GmbH.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gerätemanagement/Gerätebewirtschaftung Medizintechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hermed.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schloss mit dem Auftragnehmer im September 2020 im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen Vertrag über das Gerätemanagement der Medizintechnik im Hinblick auf die aktiven Medizinprodukte. Danach verpflichtete sich der Auftragnehmer u.a. zu folgenden Leistungen:
- Gerätemanagement Medizintechnik inkl. Steuerung der Instandhaltungsmaßnahmen an med. Geräten
- Übernahme von Dokumentationspflichten gemäß MPG und MPBetriebV
- Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen und entsprechenden Prüfungen
- Durchführung von messtchnischen Kontrollen
- Stellung von Instandhaltungssoftware und von benötigten Mess- und Prüfmitteln
- Darstellung der MT-Bewirtschaftungskosten
Der Vertrag wurde zunächst für eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 geschlossen, wenngleich sich dieser automatisch verlängert, sofern dieser nicht vor einer der Parteien gekündigt wird. Als Vergütung wurde zwischen den Parteien eine feste Jahrespauschale vereinbart, welche voraussetzt, dass der Gerätepark unverändert bleibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Danach gilt insbesondere Folgendes:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Nr. 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ferner gilt:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der im September 2020 geschlossene Vertrag mit dem Auftragnehmer über das Gerätemanagement der Medizintechnik (aktive Medizinprodukte) wurde im Juni 2022 mit Wirkung ab dem 01.07.2022 erweitert. Die Auftragsänderung betrifft nunmehr zusätzlich zum Gerätemanagement u.a. die Gerätebewirtschaftung der Medizintechnik als Full-Service-Vertrag. Die Bewirtschaftung der im Betrieb befindlichen aktiven Medizinprodukte umfasst insofern neben der Full-Service Instandhaltung u.a. auch die Schwachstellenanalyse und die Organisationsberatung. Die Instandhaltung des medizintechnischen Geräteparks umfasst u.a. die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und die Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Dabei sind allerdings auch diverse Ausnahmen vereinbart, in denen keine Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt. Dazu zählen u.a. die Um- und Aufrüstung von medizinteschnischen Geräten nach Vertragsschluss, die Leistungserbringung an allen Ge- und Verbrauchsmaterialien sowie Kosten für Neu- und Ersatzbeschaffungen und Kosten für Grund- und Generalüberholungen. Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach einer Jahrespauschale, welche sich anhand der IST-Kosten aus dem jeweiligen Vorjahr berechnet. Insofern entspricht der hier in der Bekanntmachung angegebene Auftragswert der Änderung bzw. der Gesamtauftragswert nach den Änderungen nicht der tatsächlichen Vergütung. Diese steht aktuell noch nicht fest, kann insofern hier nicht angegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirschheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hermed.de
Der im September 2020 geschlossene Vertrag mit dem Auftragnehmer über das Gerätemanagement der Medizintechnik (aktive Medizinprodukte) wurde im Juni 2022 mit Wirkung ab dem 01.07.2022 erweitert. Die Auftragsänderung betrifft nunmehr zusätzlich zum Gerätemanagement u.a. die Gerätebewirtschaftung der Medizintechnik als Full-Service-Vertrag. Die Bewirtschaftung der im Betrieb befindlichen aktiven Medizinprodukte umfasst insofern neben der Full-Service Instandhaltung u.a. auch die Schwachstellenanalyse und die Organisationsberatung.
Eine Markterkundung hatte ergeben, dass einzig der seit dem Jahr 2020 gebundene Auftragnehmer willens und in der Lage war, die benötigen Leistungen des Gerätemanagements fortzusetzen und zudem die Gerätebewirtschaftung als Full-Service-Vertrag zu übernehmen. Aus wirtschaftlichen Gründen kam ein Auftragnehmerwechsel nicht in Betracht. Ein Aufsetzen auf dem Bestandsvertrag war wirtschaftlich und technisch geboten. Anderenfalls wären beträchtliche Zusatzkosten angefallen, da einzig der aktuelle Auftragnehmer mit dem in Rede stehenden Gerätepark des Auftraggebers vertraut war und ist. Ein Auftragnehmerwechsel nach weniger als zwei Jahren der bisherigen Vertragslaufzeit ist daher unter mehreren Gesichtspunkten nicht möglich.