Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 089/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 089/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im

Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen

ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Bereich der A-Strecke im Gleichrichterwerk (GW) Borsigallee.

Die Leistungen umfassen:

- Demontage und Entsorgung von Transformatoren

- Lieferung neuer Transformatoren

- Montage und Inbetriebnahme neuer Anlagenteile

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31153000 Gleichrichter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Auszuführende Leistungen

Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:

- Erneuerung der Bahntransformatoren

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme

mit Beteiligung der Bauüberwachung der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen

Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach

Abschluss der Baumaßnahme an die VGF zu übergeben.

1.3 Ausgeführte Leistungen

Die Untersuchung der statischen Verhältnisse an den Aufstellflächen der neuen Transformatoren wurde

bereits durchgeführt.

Ausschnitt aus der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Baubeschreibung:

2.1 Lage der Baustelle

Das Gleichrichterwerk befindet sich im Borsigallee 8 in 60388 Frankfurt am Main.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der

gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Straßen

und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren

von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu

treffen.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Das GW befindet sich auf einem separaten, abgeschlossen Grundstück mit Kontakt zum öffentlichen

Bereich. Der Grundstückseigentümer ist die NRM, mit der NRM sind alle Baustellen Details

abzustimmen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Seitens des Auftraggebers werden keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist

Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Dem AN werden seitens des AG keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur

Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der

unmittelbaren Baufläche erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den direkten Einbau zu disponieren.

Die Anmietung von Flächen ist Sache des AN.

Eine Toilettenanlage steht dem AN in den Gleichrichterwerk zur Verfügung. Aufenthaltsräume werden

durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.

2.9.1 Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit

Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu beachten und

einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind während der Bauzeit

außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind entsprechende

Ausnahmegenehmigungen vom AN einzuholen.

2.10.1 Im Baugelände vorhandene Anlagen

Die Maßnahme wird im GW Borsigallee umgesetzt. Im direkten Umfeld sind DC-Schaltanlagen und

Kabeltrassen mit gefährlichen Potentialen vorhanden. Den Anordnungen des Anlagenbetreibers NRM

ist unbedingt Folge zu leisten.

3 Angaben zur Ausführung

Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Anordnung der verkehrssichernden und verkehrslenkenden Maßnahmen obliegt dem

Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main.

3.1 Sicherung der Baustelle, des Baubereiches

Im Verantwortungsbereich des AN verbleibt die baustelleninterne Absicherung. Der AN ist verpflichtet,

seine Baumaßnahme täglich zu kontrollieren und eventuelle Unfallgefahren sofort zu beseitigen. In dem

Umfang der Sicherungsmaßnahmen durch den AN ist das Absichern und ggf. Herstellen von für

Fußgänger bzw. Radfahrer zu jeder Zeit durchgängig benutzbaren befestigten Gehwegen (vorh.

Befestigung oder prov. Befestigung, aber keine Schotterbefestigung) enthalten. Alle Hauszugänge, -

zufahrten und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit zugänglich sein. Der Zugang und die

Belieferungsmöglichkeit und Entsorgung der angrenzenden Gebäude müssen zu den Geschäfts- und

üblichen Lieferzeiten durch den AN sichergestellt werden. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

ist gem. RSA einzuhalten. Darüber hinaus ist den straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen Folge zu

leisten. Für die Einrichtung, Umstellung, Anpassung an den Baufortschritt und den Abbau der einzelnen

Sicherungseinrichtungen bedarf es einer flexiblen und kooperativen Zusammenarbeit zwischen AN,

Verkehrssicherer und der Straßenverkehrsbehörde.

3.2 Bauablauf

Nach Auftragsvergabe ist in Abstimmung mit dem AG ein genauer Bauzeitenplan für alle Komponenten

und Bauzwischenzustände zu erstellen.

Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und dergleichen

sind vorschriftsmäßig zu beseitigen. Die Einheitspreise der Positionen beinhalten immer auch die

Kosten für die Entsorgung des anfallenden Schuttmaterials (Transport und Kippgebühr), sofern nicht

anders angegeben. Hierbei sind zu berücksichtigen:

- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG

- Transportgenehmigungsverordnung TgV

- Gewerbeabfallverordnung GewAbfV

- Altholzverordnung AltholzV- Abfallverzeichnis

- Verordnung AVV- Vorgaben der LAGA

- Deponieverordnung DepV

- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel,

Stand: 15.05.2009

- Geschäftsanweisung GA 19 der VGF

- Die Entsorgung hat außerdem entsprechend den Satzungen/Richtlinien der zuständigen

Verwaltung (Stadt/Kreis) zu erfolgen.

3.7 Winterbau

Der AG wird keine Winterbauvorkehrungen vornehmen.

3.8 Beweissicherung

Es ist eine Beweissicherung durch den AN durchzuführen (Zustandsfeststellung).

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Der Baustellenbereich ist durch den AN zu sichern. Den Anordnungen des AG und dessen

Anlagenbetreibers (NRM) ist Folge zu leisten.

Jeder auf der Arbeitsstelle tätige Beschäftigte des AN muss über einen gültigen „Fremdfirmenausweis“

der VGF verfügen.

Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich

anders beschrieben, dem AG in 3-facher Ausfertigung in Papierform zur Freigabe vorzulegen. Nach

Einarbeitung etwaiger Korrekturen ist die vom AG freigegebene Planung dem AG 3-fach in Papierform

und in Dateiform (Dateiformat .pdf, .plt, .dwg und .dxf-Format) auf DVD-ROM oder CD-ROM zu

übergeben.

Vom AN zu erstellende Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der Prüffristen rechtzeitig vor

Ausführungsbeginn vorzulegen. Hierbei ist für die Prüfung der Unterlagen durch den AG eine Prüffrist

von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen.

Bei der Erstellung der Planung- und Dokumentationsunterlagen hat der AN die Richtlinien des AG zu

beachten und einzuhalten. Die CAD-Richtlinie der VGF liegt der Angebotsaufforderung in ihrer aktuell

gültigen Form bei und ist Bestandteil der Beauftragung. Der Aufwand zur Umsetzung ist bei der

Kalkulation zu berücksichtigen. Die zu erstellenden Unterlagen durch den AN beinhalten:

- Erläuterung des Bauablaufs

- Inbetriebnahmenachweise

- Bauzeitenplan

- Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen

- Dokumentationsaufnahmen

- Prüfprotokolle Transformator

- CE-Konformitätsbescheinigung der neuen Anlagenteile

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-328102
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

In dem GW-Borsigallee sind zurzeit 12-Puls Transformatoren eingebaut.

Die in der Ausschreibung

„VGF-EU 089/22 - Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee“ ausgeschriebenen Transformatoren entsprechen diesen nicht.

Dies kann zu unzulässigen Rückwirkungen in das Mittelspannungsnetz-Netz führen, die in der Folge Schäden verursachen können.

Es sind daher keine wirtschaftlichen Angebote zu erwarten.

Die Ausschreibung wird aus diesem Grund aufgehoben. Grundlage der Aufhebung ist § 57 SektVO.

Die Inhalte der Ausschreibung werden den Erfordernissen angepasst und diese zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wieder an den Markt gebracht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat

und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2022

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